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5.3 Verpackung

Vergewissern Sie sich, dass die Kassette und die Instrumente vollständig getrocknet sind, bevor sie für das Sterilisationsver-
fahren verpackt werden.
Setzen Sie die Distanzindikatoren, das 48h Explantationsinstrument und die verschraubten Implantat-Eindrehwerkzeuge
wieder zusammen, ziehen Sie die Schrauben jedoch nicht an. Zerlegen Sie die Ratsche in ihre Einzelteile.
Legen Sie alle Instrumente in die vorgesehenen Steckplätze in der Kassette. Informationen zur Bestückung der spezifischen
Kassetten entnehmen Sie bitte den Broschüren, die in Kapitel 8 „Weitere Informationen" aufgeführt sind. Setzen Sie Siebein-
sätze, Basissieb und Deckel der Kassette wieder zusammen.
Wenn Sie Instrumente in der Straumann® Modularen Kassette sterilisieren, beachten Sie bitte, dass maximal ein B-Modul
mit Deckel auf zwei C-Module ohne Deckel gesetzt werden darf. Das A-Modul sollte grundsätzlich separat sterilisiert werden.
Die Sterilisation von Instrumenten in der Ultraschallreinigungskassette (Art.-Nr. 040.175) oder auf der Ultraschallmatte (Art.-
Nr. 041.774) ist nicht erlaubt. Beide Produkte müssen separat verpackt und sterilisiert werden.
Verwenden Sie für separat zu sterilisierende Instrumente eine Doppel-Sterilverpackung gemäss den nachstehenden Anfor-
derungen. Wenn Instrumente in einer Kassette sterilisiert werden, beachten Sie bitte, dass die Kassette selbst nicht als
Sterilbarrieresystem konzipiert ist. Die Kassette muss in einem Sterilisationsbehälter aus Metall oder in einer Doppel-Steril-
verpackung sterilisiert werden, die die nachstehenden Anforderungen erfüllt:
ѹ Für Dampfsterilisation geeignet (d. h. temperaturbeständig bis mindestens 137 °C, hinreichende Dampfdurchlässigkeit).
ѹ Ausreichender Schutz der Instrumente oder des Sterilbarrieresystems gegen mechanische Beschädigung.
ѹ Erfüllt die Anforderungen der Norm EN ISO/ANSI AAMI ISO 11607 – Verpackungen für in der Endverpackung zu sterilisie-
rende Medizinprodukte.
Bringen Sie an jede Sterilverpackung einen Indikatorstreifen mit dem Sterilisations- und dem Verwendbarkeitsdatum an, um
die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten.
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