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1. Allgemeine Grundsätze
Voraussetzung für den Erfolg eines implantatchirurgischen Verfahrens sind
präzise und ordnungsgemäss gepflegte Instrumente. Für den Behandlungserfolg
ist daher entscheidend, dass die chirurgischen und prothetischen Instrumente
sauber und einsatzbereit gehalten werden. Zusätzlich muss eine Keimübertragung
von Patient zu Patient unter allen Umständen vermieden werden.
Alle Instrumente müssen vor jedem Gebrauch gereinigt, desinfiziert und sterili-
siert werden. Dies gilt auch für fabrikneue, aus der schützenden Transportverpa-
ckung entnommene Instrumente und für unsteril gelieferte Einmalinstrumente.
Die einzige Ausnahme bilden steril gelieferte Einmalinstrumente (z.  B. sterile
Einpatientenbohrer). Jedes Instrument darf nur für seinen vorgesehenen Verwen-
dungszweck eingesetzt werden.
Das komplette Aufbereitungsverfahren umfasst 5 Schritte:
ѹ Vorreinigung
ѹ Reinigung
ѹ Desinfektion
ѹ Inspektion, Funktionstest und Verpackung
ѹ Sterilisation
Die Reinigung und Desinfektion kann eine effektive Sterilisation nicht ersetzen.
Warten und reinigen Sie Ihre Instrumente in Übereinstimmung mit den
Empfehlungen. Befolgen Sie für die Sterilisation die in Kapitel  6 beschriebene
Sterilisationsanleitung.
Chirurgische und prothetische Komponenten (z. B. Verschlussschrauben und
Einheilkappen), die direkt im Anschluss an das chirurgische Verfahren in der Mund-
höhle des Patienten verbleiben, müssen gemäss Sterilisationsanleitung sterilisiert
werden.
Es obliegt der Verantwortung des Anwenders, die nachstehenden Punkte
sicherzustellen:
ѹ Nur Verfahren, die für das jeweilige Instrument oder Produkt hinreichend vali-
diert wurden, dürfen für die Reinigung, Desinfektion und Sterilisation ange-
wendet werden.
ѹ Die verwendeten Geräte werden regelmässig gewartet, geprüft und kalibriert.
ѹ Das Reinigungs-Desinfektions-Gerät erfüllt die Anforderungen der Norm EN
ISO 15883-1.
ѹ Der Dampf-Sterilisator erfüllt die Anforderungen der Norm EN 13060 oder EN
285.
Beachten Sie bitte zusätzlich zu diesen Vorgaben auch die geltenden nationalen
gesetzlichen Bestimmungen sowie die Hygienevorschriften der Zahnarztpraxis
oder des Krankenhauses.
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