Hinweise
Bei der hier beschriebenen Verfahrensweise im
Hinblick auf die maximal zulässige Höhe des
Lichtbündels handelt es sich um das von den
„Italienischen Richtlinien" vorgegebene Verfahren.
Das Verfahren den im Anwenderland des Motorrads
geltenden Normen anpassen.
399