4. Sicherheitshinweise und Warnungen
Gesundheitsgefahr durch mangeln-
den Filterwechsel oder fehlendem
Luftfilter. Stark verschmutzte oder feuchte
Luftfilter können gesundheitsschädliche
Stoffe (Schimmel, Keime etc.) ansammeln.
Dies kann auch bei einer längeren
Stilllegung des Ventilators vorkommen.
Bei fehlendem Luftfilter verschmutzt der
Ventilator und die Luftkanäle. Ventilator
niemals ohne Luftfilter betreiben. Nur
Originalfilter einsetzen. Luftfilter regelmäßig
bei Filterwechselanzeige (LED oder
TimeStrip) wechseln. Nach längerem
Stillstand des Ventilators die Luftfilter
unbedingt erneuern.
Verletzungsgefahr bei Arbeiten in
der Höhe. Benutzen Sie geeignete
Aufstiegshilfen (Leitern). Die Standsicherheit
ist zu gewährleisten, die Leiter ggf. durch
eine 2. Person zu sichern. Sorgen Sie dafür,
dass Sie sicher stehen und sich niemand
unterhalb des Gerätes aufhält.
Vorsicht beim Umgang mit Ver-
packungsmaterialien. Geltende
Sicherheits- und Unfallverhütungs-
vorschriften einhalten. Verpackungsmaterial
außer Reichweite von Kindern aufbewahren
(Erstickungsgefahr).
Ein nicht ordnungsgemäß montierter
Ventilator kann einen nicht bestim-
mungsgemäßen/unzulässigen Betrieb
verursachen. Ventilator nur gemäß den
Planungsunterlagen installieren. Insbeson-
dere die Ausführungen von Lüftungskanälen
und Schalldämmung beachten. Planungshin-
weise bzgl. Geräteposition und Abständen zu
anderen Fassadenkomponenten beachten.
Eventuell Entkopplungselemente einsetzen.
Gefahren bei nachträglichen, das
Lüftungssystem beeinflussenden
An- oder Umbauten. Nachträgliche An- oder
Umbauten (Dunstabzugshaube, raumluftab-
hängige Feuerstätte etc.) können zu Gesund-
heitsgefahren führen und einen nicht zulässigen
Betrieb verursachen. Nachträgliche An- oder
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Umbauten sind nur dann zulässig, wenn die
Systemverträglichkeit von einem Planungs-
büro ermittelt/sichergestellt wird. Bei Einsatz
einer Abluft-Dunstabzugshaube oder raum-
luftabhängigen Feuerstätte muss diese vom
Bezirksschornsteinfeger abgenommen
werden.
Gefahr bei Betrieb mit nicht komplett
montiertem Ventilator. An elektri-
schen Komponenten besteht Strom-
schlaggefahr. Bei offenem Gerät müssen
alle Versorgungsstromkreise abgeschaltet
(Netzsicherung aus), gegen Wiederein-
schalten gesichert und ein Warnschild
sichtbar angebracht sein. Ventilator nur
komplett montiert betreiben.
Verletzungs- und Gesundheitsgefahr
bei Veränderungen oder Umbauten
oder bei Einsatz von nicht zugelassenen
Komponenten. Ein Betrieb ist nur mit
Original-Komponenten zulässig. Verände-
rungen und Umbauten an den Geräten sind
unzulässig und entbinden den Hersteller von
jeglicher Gewährleistung und Haftung, z. B.
wenn das Gehäuse an unzulässiger Stelle
durchbohrt wird.
Gefahr bei Nichtbeachtung der
geltenden Vorschriften für
Elektroinstallationen.
Vor dem Abnehmen der Gehäuse-
●
abdeckung bzw. Ausbau des Ventilator-
einsatzes und vor Elektroinstallationen alle
Versorgungsstromkreise abschalten,
Netzsicherung abschalten und gegen
Wiedereinschalten sichern. Ein Warnschild
sichtbar anbringen.
Bei der Elektroinstallation die geltenden
●
Vorschriften beachten, z. B. DIN EN
50110-1, in Deutschland insbesondere
VDE 0100 mit den entsprechenden Teilen.
Eine Vorrichtung zur Trennung vom Netz
●
mit mindestens 3 mm Kontaktöffnung je
Pol ist vorgeschrieben.