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Bedienungs- Und Funktionselemente - Koppe Baro Installations- Und Bedienungsanleitung

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3. BRENNSTOFFE
3.1 zulässige Brennstoffe
Es dürfen in Kaminöfen nur raucharme Brennstoffe verbrannt werden.
Für diesen Ofen sind dies ausschließlich:
naturbelassenes, stückiges Scheitholz einschließlich anhaftender Rinde (Restfeuchte max. 15 %), Holzbriketts nach DIN 51731 HP2
und Braunkohlebriketts
UNZULÄSSIG ist dagegen die Verbrennung z.B. von:
-
lackiertem oder kunststoffbeschichtetem o. sonstig behandeltes Holz, Rindenabfälle,
-
Spanplatten o. Plattenwerkstoffe, Papier, Kartonagen und Altkleider, Kunst- und Schaumstoffe
-
mit Holzschutzmitteln behandeltem Holz, Hausmüll oder Papierbriketts (Schadstoffe: Cadmium, Blei, Zink)
-
feuchtem Holz (Restfeuchte > 20 %), Pellets, alle festen o. flüssigen holzfremden Stoffen
Bei der Verbrennung dieser Stoffe entstehen neben üblen Gerüchen auch gesundheitsschädliche, umweltbelastende Emissionen.
Reisig und kleinscheitiges Holz nur zum Anzünden verwenden.
Für die optimale Verbrennung fester Brennstoffe müssen daher folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Die erforderliche Verbrennungsluft muss verfügbar sein. Diese wird bei Standardausführung des Ofens dem Aufstellraum
entnommen.
- Die Zündtemperatur muss erreicht sein. Darunter versteht man die Temperatur, bei der der Brennstoff unter starker
Wärmeabgabe ununterbrochen weiterbrennt.
- Verwenden Sie nur trockenes Holz; am besten eignen sich Laubhölzer wie Buchen- und Birkenholz da diese Holzarten den
höchsten Heizwert haben und sauber verbrennen.
- Nehmen Sie zum Anheizen nur kleinstückiges Holz. Dieses brennt leichter als große Holzscheite und es wird schnell die für eine
vollständige Verbrennung notwendige Temperatur erreicht.
- Legen Sie beim Dauerheizen nicht zuviel Holz auf einmal nach; das häufigere Nachlegen kleiner Holzmengen ist günstiger.
3.2 Feuerung in der Übergangszeit
Während der Übergangszeit (Frühling/Herbst) kann es bei Außentemperaturen über 15° C zu Zugstörungen im Schornstein
kommen. Vor Inbetriebnahme des Ofens sollten Sie daher bei diesen Temperaturen immer Ihren Schornsteinzug überprüfen, indem
Sie ein sog. Lockfeuer (kurzfristiges Erzeugen starker Hitze durch schnelles Abbrennen von Papier oder dünnen Holzspänen)
entfachen. Lässt sich bei dieser Temperatur kein Zug erzeugen, sollten Sie auf die Feuerung verzichten. Sollte genügend Zug
vorhanden sein und der Rauch zügig durch den Schornstein abziehen, befüllen Sie die Heizkammer nur mit wenig Brennstoff und
legen Sie in kürzeren Abständen regelmäßig Brennstoff nach. Bringen Sie den Primärluftschieber auf Mittelposition und rütteln Sie
die Asche regelmäßig ab.
3.3 Holzfeuchte, Trocknung und Lagerung
Der Heizwert des Holzes hängt sehr stark von der Holzfeuchtigkeit ab. Je feuchter das Holz, desto niedriger ist sein Heizwert, da ein
Großteil der Energie für das Verdampfen des Wassers im Holz verbraucht wird. Die Verbrennungstemperatur sinkt, was wiederum
eine vollständige Verbrennung des Holzes verhindert. Darüber hinaus kommt es bei der Verbrennung von feuchtem Holz zu einer
gesteigerten Verrußung der Feuerraumscheiben. Der entstehende Wasserdampf im Ofen, Rauchrohr oder Schornstein kann
kondensieren und somit zu Rost und Korrosion, Russfraß oder Versottung des Schornsteins führen.
Deshalb möchten wir Ihnen an dieser Stelle Hinweise zur Holztrocknung und Holzlagerung geben:
-
Holz benötigt bei Lufttrocknung und richtiger Lagerung mind. 1,5 bis 2 Jahre zum Austrocknen (optimale Restfeuchte 15-20 %).
-
das Holz sollte bereits gebrauchsfertig zersägt und gespaltet gelagert werden, da kleinere Holzstücke besser und schneller
trocknen.
-
das Scheitholz sollte an einer belüfteten, möglichst sonnigen Stelle regengeschützt aufschichtet sein (ideal: Südseite).
-
lassen Sie zwischen den einzelnen Holzstößen eine Handbreit Abstand, damit die durchströmende Luft die entweichende
Feuchtigkeit mitnehmen kann.
-
die Holzstöße sollten keinesfalls mit Plastikfolien oder Zeltplanen abgedeckt werden, weil die im Holz enthaltene Feuchtigkeit
sonst nicht entweichen kann.

4. BEDIENUNGS- UND FUNKTIONSELEMENTE

4.1 Die Feuerraumtür, Türgriff
Die Feuerraumtür (Sichtfenstertür) muss im Heizbetrieb stets geschlossen sein und darf nur zur Beschickung von Brennstoff
geöffnet werden.
Zum Nachfüllen von Brennstoff die Feuerraumtür erst nach Erlöschen der Flammen ganz langsam öffnen um Rauchaustritt und
Flugaschebildung in den Aufstellraum zu vermeiden.
Das selbstständige Schließen dieser Tür geschieht mittels einer Zugfeder (diese Zugfeder darf keinesfalls außer Betrieb gesetzt
werden, siehe DIN 18891 Bauart 1) Die Zugfeder ist ein Verschleißteil und muss bei Bedarf ausgewechselt werden.
4.2 Die Utensilienfachtüre
Die Türe des Utensilienfaches ist mit mäßigem Druck (siehe Pos. Abb. 2) auf das Türblech zu öffnen.
Hinter der Türe ist der Bedienknopf zur Primärluftregulierung untergebracht. Das Schließen der Türe
erfolgt durch Andrücken bis zum Anschlag.
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Technische Änderungen vorbehalten

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