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Anforderungen An Das Heizungswasser - BROTJE EuroCondens SGB Serie Wartungsanleitung

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Wartungsarbeiten
4.31 Anforderungen an das
Heizungswasser
48
Achtung! Anforderung der Heizwasserqualität beachten!
Die Anforderungen an die Heizwasserqualität sind gegenüber früher gestiegen, da
sich die Anlagenbedingungen geändert haben:
– geringerer Wärmebedarf
– Einsatz von Gas-Brennwertgeräte-Kaskaden in größeren Objekten
– vermehrter Einsatz von Pufferspeichern in Verbindung mit Solarthermie und Fest-
brennstoffkesseln.
Im Vordergrund steht dabei stets, die Anlagen so auszuführen, dass sie lange Zeit
ohne Störungen sicher ihren Dienst leisten.
Grundsätzlich reicht Wasser in Trinkwasserqualität aus, es muss aber geprüft wer-
den, ob das an der Anlage vorhandene Trinkwasser hinsichtlich Härtegrad zur Befül-
lung der Anlage geeignet ist (siehe Diagramm Wasserhärte). Sollte dies nicht der
Fall sein, so sind verschiedene Maßnahmen möglich:
1.
Zugabe eines Additives zum Füllwasser, damit die Härte im Kessel nicht ausfällt
und sich der pH-Wert des Anlagenwassers stabil verhält (Härtestabilisator).
2.
Verwendung einer Enthärtungsanlage zur Behandlung des Füllwassers.
3.
Verwendung einer Entsalzungsanlage zur Aufbereitung des Füllwassers. Die
Entsalzung des Füll- und Ergänzungswassers zu vollentsalztem (VE-)Wasser ist
nicht zu verwechseln mit einer Enthärtung auf 0 °dH. Bei der Enthärtung blei-
ben die korrosionswirkenden Salze im Wasser enthalten.
Achtung! Nur freigegebene Additive oder Verfahren verwenden!
Bei der Zugabe von Additiven dürfen nur die von BRÖTJE freigegeben Mittel verwen-
det werden. Auch die Enthärtung/Entsalzung darf nur mit von BRÖTJE freigegeben
Geräten und unter Beachtung der Grenzwerte erfolgen. Ansonsten erlischt die Ga-
rantie!
Achtung! Den pH-Wert kontrollieren!
Unter verschiedenen Bedingungen ist eine Eigenalkalisierung (Anstieg des
pHWertes) des Anlagenwassers möglich. Daher sollte jährlich eine Kontrolle des
pHWertes
erfolgen.
Der pH-Wert muß zwischen 8,2 und 9,0 liegen!
VDI-Richtlinie 2035 Teil 1 und 2
Grundsätzlich gelten für alle Kesselgrößen die Anforderungen an das Heizungswas-
ser gemäß VDI Richtlinie 2035 Teil 1 und 2.
Einschränkend zur VDI 2035 ist eine Teilenthärtung des Wassers unter 6°dH nicht
zulässig. Eine Vollentsalzung (VE-Wasser) ist nur in Verbindung mit einer pH-Wert-
Stabilisierung anzuwenden!
Der Fußbodenheizkreis ist gesondert zu betrachten. Wenden Sie sich hierzu bitte an
einen Hersteller für Wasserzusätze oder den Rohrlieferanten (siehe oben).
Achtung! Maßgeblich für die Garantie ist unbedingt die Einhaltung der von BRÖTJE
genannten Hinweise.
Weitere Informationen zum Heizungswasser
– Das Wasser darf keine Fremdkörper wie Schweißperlen, Rostpartikel, Zunder oder
Schlamm enthalten. Bei Erstinbetriebnahme ist die Anlage so lange zu spülen, bis
klares Wasser aus der Anlage kommt. Beim Spülen der Anlage ist darauf zu achten,
dass der Wärmetauscher des Heizkessels nicht durchströmt wird, und die Heizkör-
perthermostate abgenommen und die Ventileinsätze auf maximalen Durchfluss
gestellt werden.
– Werden Additive eingesetzt, ist es wichtig, die Angaben des Herstellers zu beach-
ten. Besteht in Sonderfällen ein Bedarf an Additiven in gemischter Anwendung
(z.B. Härtestabilisator, Frostschutzmittel, Dichtmittel etc.), ist darauf zu achten,
EuroCondens SGB
395214-03 06.14

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