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Technische Angaben; Zulassungen; Anforderungen An Den Aufstellungsraum; Korrosionsschutz - BROTJE SGB 400 i Bedienungsanleitung

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3 Technische Angaben

3
Technische Angaben
3.1

Zulassungen

12
3.1.1

Anforderungen an den Aufstellungsraum

Hinweis
Der Aufstellungsraum muss trocken und frostfrei sein.
Vorsicht!
Keine Chlor- oder Fluorverbindungen in der Nähe des Heizkessels
lagern. Sie sind teilweise korrosiv und können die
Verbrennungsluft kontaminieren. Chlor- oder Fluorverbindungen
sind in Aerosol-Sprays, Anstrichen, Lösungsmitteln,
Reinigungsprodukten, Waschprodukten, Tensiden, Klebstoffen,
Streusalzen enthalten.
Warnung!
Gefahr der Beschädigung!
Das Brennwertgerät darf nur in Räumen mit sauberer
Verbrennungsluft aufgestellt werden. Auf keinen Fall dürfen
Fremdstoffe wie z.B. Blütenstaub durch die Ansaugöffnungen ins
Geräteinnere gelangen! Bei starker Staubentwicklung, wie z.B. bei
laufenden Bauarbeiten, darf das Gerät nicht in Betrieb genommen
werden. Es können Schäden am Gerät entstehen!
Gefahr!
Maßnahmen zur Versorgung des Gerätes mit Verbrennungsluft
und zur Abgasabführung dürfen Sie nur in Absprache mit dem
Bezirksschornsteinfeger verändern. Dazu gehören:
Das Verkleinern des Aufstellraums.
Der nachträgliche Einbau fugendichter Fenster und Außentüren.
Das Abdichten von Fenstern und Außentüren.
Das Verschliessen oder Entfernen der Zuluftöffnungen.
Das Abdecken der Schornsteine.
Vorsicht!
Zuströmbereich freihalten!
Be- und Entlüftungsöffnungen dürfen nicht zugestellt oder
verschlossen werden. Der Zuströmbereich für die
Verbrennungsluft muss freigehalten werden.
Wichtig:
Am Abgasstutzen an der Oberseite des Gerätes befinden sich die
Prüföffnungen für den Schornsteinfeger.
Halten Sie die Prüföffnungen stets zugänglich.
3.1.2

Korrosionsschutz

Vorsicht!
Beim Anschluss von Wärmeerzeugern an Fußbodenheizungen
mit Kunststoffrohr, das nicht sauerstoffdicht gemäß DIN 4726 ist,
müssen Wärmetauscher zur Anlagentrennung eingesetzt werden.
3.1.3

Anforderungen an das Heizungswasser

Zur Vermeidung von Korrosionsschäden in der Heizungsanlage ist
Heizungswasser in Trinkwasserqualität unter Berücksichtigung der
Anforderungen gemäß VDI-Richtlinie 2035 „Vermeidung von Schäden in
Warmwasser-Heizanlagen" zu verwenden.
7703355 - 04 - 17072019

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Diese Anleitung auch für:

Sgb 470 iSgb 540 iSgb 610 i

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