Vor der Umstellung der Maschine in Transportstellung, gilt es darauf zu achten, dass der
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Zapfwellenantrieb abgestellt wurde und alle rotierenden Elemente sich in Stillstand befinden.
Die Fahrgeschwindigkeit sollte immer an die Straßenbedingungen und die dort geltende StVO
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angepasst werden.
Die Fahrt auf der Maschine sowie der Transport von Gegenständen auf der Maschine sind verboten.
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Während der Ausführung von Kurvenfahrten, gilt es äußerst vorsichtig vorzugehen und die Maße
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der Maschine zu beachten.
ACHTUNG:
Die Fahrt auf öffentlichen Verkehrswegen mit einer Transportbreite von mehr als
3,00m ist verboten (betrifft: KDF 340, KDF 341 W, KDF 341 S(SL), KDF 390).
4.4.1. Umstellung der Maschine auf ein anderes Trägerfahrzeug zu Transportzwecken
Für die Sicherheit während des Transports der Maschine ist die Spedition und der Fahrer
verantwortlich. Jegliche losen Elemente und Teile müssen für die Transportzeit gesichert werden.
Damit die Umstellung der Maschine auf ein anderes Fahrzeug sicher erfolgen kann, gilt es
folgende Regeln zu beachten:
es gilt die Maschine nur an den, auf der Maschine gekennzeichneten Transportpunkten, zu erfassen
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(Abb. 5),
zum Anheben der Maschine gilt es Hebevorrichtungen oder Maschinen zu verwenden, die eine
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größere Hublast haben, als das angegebene Eigengewicht der Maschine. Das betrifft ebenfalls die
verwendeten Hebegurte und Ketten.
Während der Anbringung der von Hebegurten, Ketten, Leinen usw. gilt es an der Schwerpunkt der
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Maschine zu denken,
Zum Anheben der Maschine gilt es Gurte mit der entsprechenden Länge auszuwählen, so dass der
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Winkel zwischen ihnen nicht mehr als 120° und der Neigungswinkel der Tragstange nicht mehr als
60° von der Waagerechten beträgt.
Zusammenklappbare Elemente sollen in Transportstellung blockiert werden.
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Während der Beladung der Maschine auf ein anderes Transportmittel dürfen sich keine Personen
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im Umfeld befinden.
Auf der Ladefläche müssen Maschinen gegen Verrutschen gesichert werden.
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ACHTUNG:
Für das Sichern des Manövrierraums und die ausgeführte Tätigkeit ist die
Person verantwortlich, die diese Tätigkeit ausführt.
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KDF
FRONTSCHEIBENMÄHWERK
BETRIEBSANLEITUNG