Regelmäßig den Zustand der Schrauben und anderen Befestigungen überprüfen. Die Arbeit mit
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beschädigten Befestigungen ist verboten.
In der Zeit der Anwendung der Maschine sollte man sich an die Verordnung des Ministers für
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Landwirtschaft und Ernährung, vom 12. Januar 1998 zum Arbeits-und Gesundheitsschutz beim
Betrieb von Traktoren, Maschinen, Werkzeugen und technischen Geräten in der Landwirtschaft im
Gesetzblatt Nr. 12/98 Pos. 51 richten.
Der betreibende Schlepper, sollte mit einer Fahrerkabine ausgestattet sein.
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Vor Inbetriebnahme ist auf eine ausgeglichene Ballastierung zu achten.
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Das Betätigen der Maschine in angehobener Position ist verboten.
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Niemals die Maschine betätigen, wenn sich Personen oder Tieren in der Nähe der Maschine
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befinden.
Niemals die Schutztücher anheben, solange die rotierenden Elemente nicht zum Stillstand
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gekommen sind. Es gilt den Schleppermotor abzustellen. Achtung! Schneidende Klingen rotieren
noch mehrere Sekunden nach abstellen des Motorantriebs.
Es gilt die Warnzeichen und Sicherheitsaufkleber die sich auf der Maschine befinden zu beachten.
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Vor Inbetriebnahme des Schleppers, gilt es sicherzustellen, dass alle Antriebe abgestellt sind.
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Es gilt den eingeschalteten Schlepper niemals unbeaufsichtigt zu lassen. Vor Verlassen des
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Schleppers gilt es den Motor abzustellen und den Zündschlüssel zu ziehen.
Der Arbeitseinsatz mit dem Mähwerk in Rückwärtsfahrt ist verboten.
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Niemals auf das Mähwerk steigen.
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Es ist verboten die Maschine auf den Schlepperlenkern anzuheben, solange der Antrieb
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eingeschaltet ist und die Mähscheiben rotieren.
Die zugelassene Hangneigung während der Arbeit und der Transportfahrt beträgt 8°.
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Niemals zwischen Schlepper und Maschine steigen, bevor das Gespann nicht vor einem
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selbstständigem Bewegen durch das Anziehen der Feststellbremse im Schlepper, gesichert wurde.
Bei Ersatzteilbedarf, gilt es nur die originalen Ersatzteile von SaMASZ gemäß des
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Ersatzteilekatalogs zu verwenden.
Es gilt die Schutze der Gelenk- und Zapfwellen genauestens zu überprüfen. Niemals mit
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beschädigten Schutzen arbeiten.
Es gilt die Hydraulikleitungen und Schläuche regelmäßig zu kontrollieren und im Falle einer
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Beschädigung oder einer Überschreitung der max. Lebensdauer (5 Jahre), diese gegen neue
auszutauschen.
Niemals Klebeband zur Reparatur von beschädigten Hydraulikleitungen oder Schläuchen
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verwenden.
Während des Anschlusses der Hydraulikleitungen an die Hydraulikstecker des Schleppers, gilt es
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sicherzustellen, dass sowohl das Hydrauliksystem des Schlepper sowie das der Maschine drucklos
ist.
Bei der Bedienung des Hydrauliksystems gilt es eine Schutzbrille und Schutzhandschuhe zu tragen.
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Das aus dem Hydrauliksystem austretende Öl (16MPa) kann durch die Haut durchdringen und
Infektionen verursachen. Sollte es zu dieser Art der Verletzungen kommen, sollte unverzüglich ein
Arzt kontaktiert werden.
Das Mähwerk sollte an überdachten und vor Wettereinflüssen geschützten Stellen gelagert werden.
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Niemals die Maschine betätigen, ohne sicherzustellen, dass sich unter der Schutzhaube keine Tiere
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befinden.
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KDF
FRONTSCHEIBENMÄHWERK
BETRIEBSANLEITUNG