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Seat Leon Betriebsanleitung Seite 86

5d/sportstourer
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Anzeige der Verkehrszeichen
Bei eingeschalteter Verkehrszeichenerken-
nung erfasst das Fahrzeug die vor ihm befind-
lichen Verkehrszeichen über eine Kamera an
der Basis des Innenspiegels. Nach Überprü-
fung und Auswertung der Informationen der
Kamera, des Navigationssystems sowie der
aktuellen Fahrzeugdaten werden bis zu zwei
Verkehrszeichen mit der entsprechenden Zu-
satzbeschilderung angezeigt.
Erste Position: Das für den Fahrer gegen-
wärtig gültige Verkehrszeichen wird am Bild-
schirm angezeigt. Zum Beispiel die Geschwin-
digkeitsbegrenzung 130 km/h (100 mph)
›››
Abb.
63.
Zweite Position: An zweiter Stelle kann ein
zweites Verkehrszeichen, z. B. ein Schild zur
Gefahrenwarnung, ein Überholverbot oder ei-
ne alternative Geschwindigkeitsbegrenzung.
Zusatzzeichen: Wenn der Frontscheibenwi-
scher während der Fahrt in Betrieb ist, wird
das Zusatzzeichen für Regen an erster Stelle
links gezeigt, da es derzeit Vorrang hat.
Es kann ein Zeichen angezeigt werden, das
nur beschränkt gültig ist, zum Beispiel ein
Überholverbot für einen bestimmten Zeit-
raum.
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Bedienung
Geschwindigkeitswarnung (je nach Kom-
bi-Instrument)
Erkennt das System, dass die in diesem Mo-
ment zulässige Höchstgeschwindigkeit über-
schritten wird, kann es hierüber akustisch mit
einem „gong" und optisch mit einer Meldung
am Bildschirm des Kombi-Instruments war-
nen.
Modus Anhängerbetrieb
Bei Fahrzeugen mit werkseitig eingebauter
Anhängevorrichtung und einem elektrisch
verbundenen Anhänger kann die Anzeige
spezieller Verkehrszeichen für Fahrzeuge mit
Anhänger, wie zum Beispiel Geschwindig-
keitsbeschränkungen oder Überholverbote,
ein- und ausgeschaltet werden. Die Aktivie-
rung oder Deaktivierung erfolgt im Infotain-
ment-System über die Funktionsfläche
Fahrerassistenz > Müdigkeitserkennung
›››
Seite
101.
Für den Anhängerbetrieb-Modus kann die An-
zeige der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
entsprechend des Anhängers oder der ge-
setzlichen Vorschriften eingestellt werden.
Die Einstellung erfolgt in 10 km/h (5 mph)-
Schritten innerhalb eines Bereiches zwischen
60 km/h (40 mph) und 130 km/h (80 mph).
Wird eine höhere Geschwindigkeit als die im
jeweiligen Land zulässigen Höchstgeschwin-
digkeit für Fahrzeuge mit Anhänger einge-
stellt, zeigt das System automatisch die übli-
che Geschwindigkeitsbegrenzung an, z.B. In
Deutschland 80 km/h (50 mph).
Wenn die Geschwindigkeitswarnung für An-
hängerbetrieb ausgeschaltet wird, zeigt das
System die Geschwindigkeitsbegrenzungen
für den Fahrbetrieb ohne Anhänger an.
Signal für Einfahrtsverbot
Die Verkehrssignalerkennung warnt akustisch
und optisch im Kombi-Instrument, wenn ein
Signal für Einfahrtsverbot auf einer Einbahn-
straße oder einer Einfahrt auf eine Autobahn
oder Schnellstraße überschritten wird.
Begrenzte Funktion
Die Verkehrszeichenerkennung hat bestimm-
te Grenzen. Folgende Fälle können zu einem
eingeschränktem Betrieb oder vollständigem
>
Ausfall führen:
Bei schlechten Sichtverhältnissen, z.B. Bei
Schnee, Regen, Nebel oder intensivem Was-
sernebel.
Bei Blendung, z.B. durch entgegenkommen-
den Verkehr oder Sonneneinstrahlung.
Bei Fahrten mit hoher Geschwindigkeit.
Bei verdeckter oder verschmutze Kamera.
Wenn sich Verkehrszeichen außerhalb des
Sichtbereichs der Kamera befinden.
Wenn Verkehrszeichen teilweise oder voll-
ständig verdeckt sind, z.B. Durch Bäume,
Schnee, Schmutz oder andere Fahrzeuge.

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