9.5
Pflichten des Betreibers
Der Betreiber solcher Anlagen muss für die regelmäßige
Wartung durch WMF Servicetechniker, deren Beauftragte
oder andere autorisierte Personen und für die Überprüfung
der Sicherheitseinrichtungen sorgen.
Der Zugang zum Servicebereich ist nur Personen gestattet,
die das Wissen und die praktische Erfahrung mit dem Gerät
haben, insbesondere was Sicherheit und Hygiene betrifft.
Die Kaffeemaschine ist vom Betreiber so aufzustellen, dass
die Pflege und Wartung ungehindert möglich ist.
In der Büro- / Etagenversorgung oder ähnlichen
Selbstbedienungsanwendungen sollte Personal, das
in die Bedienung der Maschine eingewiesen ist, die
Maschine beaufsichtigen. Das geschulte Personal soll die
Einhaltung der Pflegemaßnahmen sicherstellen und für
Anwendungsfragen zur Verfügung stehen.
Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen
Anlagen und Betriebsmittel in einem ordnungsgemäßen
Zustand sind (z.B. nach BGV A3). Zur Sicherstellung
der Betriebssicherheit Ihrer Kaffeemaschine ist u.a. die
regelmäßige Überprüfung der Sicherheitsventile und der
Druckbehälter erforderlich. Diese Maßnahmen werden im
Rahmen der Wartung durch den WMF Service oder durch
von WMF autorisiertes Servicepersonal durchgeführt.
Die Maschinenreinigung darf nur mit den von WMF
vorgesehenen WMF Spezial-Reinigungsmitteln für
die Maschine (Tabletten) und für das Milchsystem
(Flüssigreiniger) durchgeführt werden.
Die Herstellervorgaben zu Wartungszyklen und
Wartungshäufigkeit (
Betriebsanleitung WMF bistro!
Wartung) sind zu beachten.
w
Gewährleistung
WMF Spezial-Reinigungsmittel,
w Anhang
Zubehör und Ersatzteile
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