Sicherheit
9.4
Richtlinien
Das Gerät erfüllt die Anforderungen des Lebensmittel-,
Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB),
der Bedarfsgegenständeverordnung (BedGgstV), der
Verordnung (EU) Nr. 10 / 2011, sowie der Verordnung (EU)
Nr. 1935 / 2004 in ihren jeweils aktuellen Fassungen.
Bei Zweck bestimmter Verwendung stellt das Gerät keine
Gesundheitsgefahr oder sonstige unvertretbare Gefahr dar.
Die eingesetzten Materialien und Rohstoffe entsprechen
der Bedarfsgegenständeverordnung, sowie der Verordnung
(EU) Nr. 10 / 2011.
Das Gerät erfüllt die Anforderungen aller einschlägigen
Bestimmungen der Richtlinien MD (MR) 2006 / 42 / EC
(EG), Directive (Richtlinie) 2004 / 108 / EC (EG), Directive
(Richtlinie) 2002 / 95 / EC (ROHS), Directive (Richtlinie)
2002 / 96 / EC (WEEE).
Die EG-Konformitätserklärung ist dem Gerät beigelegt. Das
Gerät trägt das CE-Zeichen.
Bei nicht mit der WMF abgestimmten Änderungen des
Geräts verliert diese Erklärung ihre Gültigkeit. Für Länder
außerhalb der EU gelten die jeweils gültigen nationalen
Bestimmungen.
Das Gerät unterliegt der Elektronik-Schrottverordnung
(WEEE / EU-Richtlinie) und darf nicht über den Hausmüll
entsorgt werden.
Die Rückverfolgbarkeit gemäß Verordnung (EG)
Nr. 1935 / 2004 sowie die Herstellung nach Guter
Herstellungspraxis im Sinne der Verordnung (EG)
Nr. 2023 / 2006 wird von uns sichergestellt und
gewährleistet.
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Zur Entsorgung wenden Sie sich an
den WMF Service.
Anschrift siehe Kapitel 7.2
Betriebsanleitung WMF bistro!