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Sachmängelhaftung Und Garantie; Allgemeines - Strida LT 16 Bedienerhandbuch

Faltrad
Inhaltsverzeichnis

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1 Sachmängelhaftung und Garantie
1.1 Allgemeines
Ihr Faltrad wurde sorgfältig gefertigt und Ihnen im Normalfall vom Zweirad­
händler vollständig endmontiert übergeben.
Während der ersten zwei Jahre nach dem Kauf haben Sie vollen Anspruch auf
die gesetzliche Sachmängelhaftung (vormals Gewährleistung). Sollten Mängel
auftreten, ist Ihr Zweiradhändler der Ansprechpartner.
Um die Bearbeitung Ihrer Reklamation reibungslos zu gestalten, ist es notwen­
dig, dass Sie den Kaufbeleg, den Faltradpass, das Übergabeprotokoll und die
Inspektionsnachweise vorlegen. Bewahren Sie diese deshalb sorgfältig auf.
Für eine lange Lebensdauer und Haltbarkeit Ihres Faltrades dürfen Sie es nur
gemäß seinem Einsatzzweck (siehe Abschnitt „Bestimmungsgemäße Verwen-
dung" auf Seite 16) benutzen. Beachten Sie die zulässigen Gewichtsangaben,
die im Faltradpass angegeben sind. Weiterhin müssen die Montagevorschriften
der Hersteller (vor allem Drehmomente bei Schrauben) und die vorgeschriebe­
nen Wartungsintervalle eingehalten werden.
Beachten Sie die in diesem Handbuch und in den ggf. beigelegten weiteren
Anleitungen aufgelisteten Prüfungen und Arbeiten (siehe Abschnitt „Service-
und Wartungszeitplan" auf Seite 61) bzw. den unter Umständen nötigen Aus­
tausch sicherheitsrelevanter Bauteile wie Lenker, Bremsen usw.
Beachten Sie, dass Zubehör die Eigenschaften des Faltrades stark
beeinflussen kann. Wenn Sie sich nicht absolut sicher sind oder
Fragen haben, wenden Sie sich an Ihren Zweiradhändler.
Diese Regelung betrifft nur Staaten, die die EU-Vorlage ratifiziert
haben, z. B. die Bundesrepublik Deutschland. Erkundigen Sie sich
nach den Regelungen in Ihrem Land.
Sachmängelhaftung und Garantie
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Diese Anleitung auch für:

Sx 18Evo 18C1 carbon 18

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