Sicherheit
→ Lenken Sie sich während der Fahrt nicht durch andere Tätigkeiten ab, z. B.
durch Einschalten des Lichtes.
→ Fahren Sie das Faltrad nie ein oder freihändig.
Beachten Sie, dass zum Straßenverkehr auch Privatflächen, Wald und
Feldwege gehören, wenn diese öffentlich zugänglich sind.
Sie erhöhen Ihre Scherheit bei der Teilnahme am Straßenverkehr, wenn Sie die
folgenden Hinweise zusätzlich beachten:
→ Informieren Sie sich zu den jeweils gültigen Vorschriften zum Straßenver
kehr des Landes oder der Region, z. B. bei dem Ministerium für Verkehr.
→ Informieren Sie sich stets weiter über geänderte Inhalte der gültigen Vor
schriften.
→ Fahren Sie vorsichtig und nehmen Sie Rücksicht auf andere Verkehrsteil
nehmer.
→ Fahren Sie so, dass niemand geschädigt, gefährdet, behindert oder beläs
tigt wird.
→ Benutzen Sie die vorgeschriebenen Fahrbahnen für Fahrräder.
3.3.1 Weitere Vorschriften
Für die Teilnahme am Straßenverkehr müssen Fahrräder mit zwei unabhän
gigen Bremsen und einer Glocke ausgestattet sein.
3.3.2 Mitnahme von Kindern
Das Mitnehmen von Kindern ist untersagt.
3.3.2.1 Mitnahme von Kindern im Kindersitz
Die Montage von Kindersitzen ist untersagt.
3.3.2.2 Mitnahme von Kindern im Kinderanhänger
Die Montage von Anhängern ist untersagt.
3.4 Austausch von Faltradkomponenten
w arnung
Das Austauschen von Faltradkomponenten oder falsch gewählte
Ersatzteile können Fehlfunktionen des Faltrades verursachen.
Unfall- und Verletzungsgefahr!
►
Nur Originalersatzteile verwenden.
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