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Besondere Gefahren; Geräuschemission; Heiße Oberflächen; Bauliche Veränderungen, Ersatzteile - Nicotra Gebhardt BA-SEF 2.4 Betriebsanleitung

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BA-SEF 2.4 – 10/2019
VORSICHT

4.6. Besondere Gefahren

4.6.1. Geräuschemission
Die zu erwartende Schallemission für den bestimmungsgemäßem Betrieb
des Ventilators ist in den technischen Katalogen dokumentiert und
entsprechend zu berücksichtigen.
 Gehörschutz tragen bei Arbeiten in der Nähe - oder am laufenden
Ventilator!
4.6.2. Hohe Lasten
Aufgrund des hohen Gewichts des Entrauchungsventilators und seiner
Komponenten ergeben sich bei Transport und Montage folgende Gefahren:
 Klemm-, Quetsch- und Schneidgefahren durch Bewegen oder Kippen
 Gefahren durch Herabfallen von Komponenten
 Nicht unter schwebenden Lasten aufhalten oder arbeiten.
 Schutzhelm, Sicherheitsschuhe und Handschuhe tragen.
4.6.3. Rotierende Wellen und Laufräder
Auf rotierende Wellen und Laufräder fallende Gegenstände können
wegfliegen und schwere Verletzungen verursachen.
Kleidungsstücke oder Haare können sich an rotierenden Wellen und in
Laufrädern verfangen.
 Schutzvorrichtungen während des Betriebs nicht entfernen.
 eng anliegende Kleidung tragen, bei Arbeiten in der Nähe
rotierender Wellen und Laufräder
 Schutzbrille tragen
4.6.4. Heiße Oberflächen
Im Betrieb besteht Verbrennungsgefahr aufgrund heißer Oberflächen.
 Motor während des Betriebs nicht berühren.
 Bei Stillstand des Ventilators warten, bis sich der Motor
abgekühlt hat.
 Schutzhandschuhe tragen
4.7. Bauliche Veränderungen, Ersatzteile
Eigenmächtige bauliche Veränderungen am Entrauchungsventilator
sind ohne Zustimmung der Nicotra Gebhardt GmbH nicht zulässig.
Für daraus entstandene Schäden übernimmt die Nicotra Gebhardt
GmbH keine Haftung.
Es dürfen nur Original-Ersatzteile der Nicotra Gebhardt GmbH
verwendet werden.
Deutsch
DE-9/46

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