7.2 Richtlinien für die Installation von
Hebeanlagen
Die hier aufgeführten Richtlinien für die korrekte Auf-
stellung von Hebeanlagen entsprechen der EN
12056-4.
Siehe Abschnitt
7.1.1
Einbauskizze.
•
Die Hebeanlage ist in einem ausreichend
beleuchteten und belüfteten Raum aufzustellen.
Um alle Bauteile, die bedient oder gewartet wer-
den müssen, ist ein Freiraum von
mindestens 60 cm vorzusehen.
•
Unterhalb der Aufstellungshöhe ist ein Pumpen-
sumpf (eine Vertiefung) vorzusehen. Wird die
Hebeanlage Multilift M in einem Keller aufge-
stellt, bei dem die Gefahr besteht, dass Grund-
wasser eindringt, wird die Installation einer Ent-
wässerungspumpe in einem separaten
Pumpensumpf unterhalb der Aufstellungsebene
empfohlen. In einigen Ländern ist die
Installation einer Entwässerungspumpe sogar
vorgeschrieben. Siehe Abb. 15.
Der Sammelbehälter, die Pumpe und die
Kabel dürfen überflutet werden
Hinweis
(max. 2 m und für 7 Tage).
Die Steuerung ist an einem trockenen, gut
Achtung
belüfteten und überflutungssicheren Ort zu
installieren.
•
Alle Rohrverbindungen sind flexibel auszuführen,
um
auftretende Resonanzschwingungen zu reduzie-
ren.
•
Hebeanlagen sind gegen Auftrieb und Verdrehen
zu sichern.
•
Alle Druckleitungen der Hebeanlage, Handmem-
branpumpe und Entwässerungspumpe müssen
mit einer Schleife über die Rückstauebene
geführt werden. Der höchste Punkt der Schleife
oder des Siphons muss sich oberhalb der Stra-
ßen-
ebene bzw. Rückstauebene befinden. Siehe Abb.
15.
•
In Druckleitungen ab DN 80 ist ein Absperrventil
einzubauen. Auch in die Zulaufleitung ist ein
Absperrventil einzubauen.
•
Oberflächenwasser darf nicht in Hebeanlagen
eingeleitet
werden, die innerhalb von Gebäuden aufgestellt
sind. Für Oberflächenwasser ist eine eigene
Pumpstation außerhalb des Gebäudes vorzuse-
hen.
•
Hebeanlagen sind mit einem Rückflussverhinde-
rer gemäß EN 12050-4 auszurüsten.
•
Das Volumen des Druckleitungsabschnitts vom
Rückfluss-
verhinderer bis zur Rückstauebene muss kleiner
als das Nutzvolumen des Sammelbehälters sein.
•
In der Regel muss eine Hebeanlage für Schwarz-
wasser über das Dach entlüftet werden. Es ist
jedoch auch erlaubt, die Entlüftung der Hebean-
lage als Nebenlüftung in das Entlüftungssystem
30
des Gebäudes zu leiten. Spezielle Entlüftungs-
ventile (als Zubehör lieferbar) sind außerhalb des
Gebäudes anzuordnen.
•
Wird das Abwasser über eine Sammelleitung ent-
sorgt, muss die Sammelleitung über ein Befül-
lungsverhältnis von mindestens h/d = 0,7 verfü-
gen. Die Sammelleitung muss mindestens eine
Nennweite größer als die Druckleitung ausge-
führt sein.
•
Die Steuerung ist an einem überflutungssicheren
Ort zu installieren. Sie muss mit einem Alarmmel-
der ausgerüstet sein.
•
Für die manuelle Entleerung des Sammelbehäl-
ters bei einem Pumpenausfall sollte eine Hand-
membranpumpe verwendet werden (nicht zwin-
gend vorgeschrieben).