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Sicherheitsvorschriften Für Den Betrieb - ATH-Heinl 4.35 Bedienungsanleitung

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1.3 Sicherheitsvorschriften für den Betrieb
Die Bedienungsanleitung muss jederzeit zugänglich sein und ist durch jeden Nutzer zu
beachten. Die gesetzlichen Vorschriften zur Unfallverhütung sind zu beachten.
Gesetzliche
Bestimmungen
und
Vorschriften
haben
Vorrang
gegenüber
der
Bedienungsanleitung.
Die Hebebühne darf nur von befugten und eingewiesenen Personen bedient werden,
welche das 18. Lebensjahr vollendet haben. Um unbefugte Nutzung zu verhindern verfügt
die Bühne über einen abschließbaren Hauptschalter.
Der Bewegungsbereich von Last- und Hebebühnenteilen ist von Hindernissen
freizuhalten. Die Hebebühne ist beim Heben und Senken stets zu beobachten.
Vor allem beim Senkvorgang ist sicher zu stellen, dass alle 4 Sperrriegel gelöst sind, und
die Bühne gleichmäßig an allen 4 Säulen absenkt.
Der bestimmungsgemäße Gebrauch ist sicherzustellen. Hierbei darf die an der Bühne
angegebene Nutzlast nicht überschritten werden.
Die Hebebühne und der Arbeitsbereich sind sauber zu halten. Teile der elektrischen
Anlage sind vor Feuchtigkeit und Nässe zu schützen.
Die Hebebühne nur in der untersten Grundstellung befahren. Das Fahrzeug ist nur an den
dafür vorgesehenen Punkten am KFZ aufzunehmen.
Werden beim Anheben die Aufnahmepunkte des Fahrzeugs durch die Aufnahmeklötze
erreicht, ist die sichere und stabile Lage der Klötze zu überprüfen.
Nach kurzem Freiheben ist die sichere Aufnahme des Fahrzeugs zu überprüfen.
Beim Heben und Senken müssen die Fahrzeugtüren geschlossen sein. Auf der
Hebebühne und dem zu hebenden KFZ dürfen keine Teile und Werkzeuge abgelegt
werden.
Der Aufenthalt von Personen im Gefahrenbereich von Last und Hebebühne ist während
des Hub- und Senkvorgangs verboten. Verlassen Sie sofort den Gefahrenbereich, falls
das Fahrzeug abzustürzen droht.
Personen dürfen mit der Hebebühne nicht befördert werden. Ebenso ist das
Hochklettern an der Hebebühne verboten.
Die korrekte Funktion der Sicherheitseinrichtungen ist regelmäßig zu kontrollieren.
Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht außer Betrieb gesetzt oder deren Funktion
anderweitig manipuliert werden. Bei Störungen an den Sicherheitseinrichtungen darf die
Hebebühne nicht benutzt werden.
Der Hauptschalter ist auch Not-Aus-Schalter, in Gefahrensituationen ausschalten.
Gegen unbefugtes Benutzen kann die Hebebühne durch Abschließen des Hauptschalters
gesichert werden.

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