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Sicherheitsvorschriften Für Den Betrieb - ATH-Heinl ATH-Single Lift 25S Bedienungsanleitung

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Sicherheitsvorschriften für den Betrieb
Die Bedienungsanleitung muss jederzeit zugänglich sein und ist durch jeden Nutzer zu beachten. Die
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gesetzlichen Vorschriften zur Unfallverhütung sind zu beachten. Gesetzliche Bestimmungen und Vorschriften
haben Vorrang gegenüber der Bedienungsanleitung.
Die Hebebühne darf nur von befugten und eingewiesenen Personen bedient werden, welche das 18.
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Lebensjahr vollendet haben. Um unbefugte Nutzung zu verhindern verfügt die Bühne über einen
abschließbaren Hauptschalter.
Der Bewegungsbereich von Last- und Hebebühnenteilen ist von Hindernissen freizuhalten. Die Hebebühne ist
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beim Heben und Senken stets zu beobachten
Der bestimmungsgemäße Gebrauch ist sicherzustellen. Hierbei darf die an der Bühne angegebene Nutzlast
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nicht überschritten werden und die max. zulässige Gewichtsverteilung von 2: 3 ist einzuhalten.
Die Hebebühne und der Arbeitsbereich sind sauber zu halten. Teile der elektrischen Anlage sind vor
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Feuchtigkeit und Nässe zu schützen.
Die Hebebühne nur in der untersten Grundstellung befahren. Das Fahrzeug ist nur an den dafür
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vorgesehenen Punkten am KFZ aufzunehmen.
Werden beim Anheben die Aufnahmepunkte des Fahrzeugs durch die Teller erreicht, ist die sichere
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Arretierung der Tragarme zu überprüfen.
Nach kurzem Freiheben ist die sichere Aufnahme des Fahrzeugs und die Lastverteilung entsprechend der
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Herstellerangabe zu überprüfen.
Beim Heben und Senken müssen die Fahrzeugtüren geschlossen sein. Auf der Hebebühne, den Tragarmen
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bzw. auf dem zu hebenden KFZ dürfen keine Teile und Werkzeuge abgelegt werden.
Der Aufenthalt von Personen im Gefahrenbereich von Last und Hebebühne ist während des Hub- und
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Senkvorgangs verboten. Verlassen Sie sofort den Gefahrenbereich, falls das Fahrzeug zu kippen droht.
Personen dürfen mit der Hebebühne nicht befördert werden. Ebenso ist das Hochklettern an der Hebebühne
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verboten.
Die korrekte Funktion der Sicherheitseinrichtungen ist regelmäßig zu kontrollieren. Sicherheitseinrichtungen
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dürfen nicht außer Betrieb gesetzt oder deren Funktion anderweitig manipuliert werden. Bei Störungen an
den Sicherheitseinrichtungen darf die Hebebühne nicht benutzt werden.
Der Hauptschalter ist auch Not-Aus-Schalter, in Gefahrensituationen ausschalten.
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Gegen unbefugtes Benutzen kann die Hebebühne durch Abschließen des Hauptschalters gesichert werden.
® Urheberrecht ATH-Heinl GmbH & Co. KG, 2017, Alle Rechte vorbehalten. / Druckfehler und technische Änderungen vorbehalten / Stand: 01/2017
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