VORSICHT!
Unfallgefahr durch verringerte Standsicherheit
Ausgefahrene Hubgerüstteile bei Fahrten ohne und mit Last verringern die
Standsicherheit des Flurförderzeugs.
Nur mit zurückgezogenem Masthalter, zurückgeneigtem Hubgerüst und
abgesenktem Lastaufnahmemittel fahren.
Flurförderzeug nicht in Fluchtwege, in Gänge, in Zugängen zu Treppen oder zu
Sicherheitseinrichtungen oder Sicherheitseinrichtungen abstellen.
Bei Abstellen eines Flurförderzeugs im Bereich von Eisenbahngleisen, darf sich kein
Teil des Flurförderzeugs näher als 2 m am nächstgelegenen Eisenbahngleis
befinden.
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