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Jungheinrich ETM214 Betriebsanleitung Seite 97

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Befahren von Steigungen und Gefällen
Das Befahren von Steigungen oder Gefällen bis zu 15 % ist nur gestattet, wenn diese
als Verkehrswege ausgewiesen sind. Die Steigungen oder Gefälle müssen sauber
und griffig sein und gemäß den technischen Fahrzeugspezifikationen sicher befahren
werden können. Dabei ist die Last stets bergseitig zu führen. Wenden, schräges
Befahren und Abstellen des Flurförderzeugs an Steigungen oder Gefällen ist
verboten. Gefälle dürfen nur mit verminderter Geschwindigkeit und bei permanenter
Bremsbereitschaft befahren werden.
Befahren von Aufzügen, Verladerampen und Ladebrücken
Aufzüge dürfen nur befahren werden, wenn diese über eine ausreichende
Tragfähigkeit verfügen, nach ihrer Bauart für das Befahren geeignet und vom
Betreiber für das Befahren freigegeben sind. Dies ist vor dem Befahren zu prüfen.
Das Flurförderzeug muss mit der Last voran in den Aufzug gefahren werden und eine
Position einnehmen, die ein Berühren der Schachtwände ausschließt. Personen, die
im Aufzug mitfahren, dürfen diesen erst betreten, wenn das Flurförderzeug sicher
steht, und müssen den Aufzug vor dem Flurförderzeug verlassen. Der Bediener muss
sicherstellen, dass während des Be- und Entladevorganges die Verladerampe oder
Ladebrücke nicht entfernt oder gelöst wird.
Beschaffenheit der zu transportierenden Last
Der Bediener muss sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Lasten überzeugen. Es
dürfen nur sicher und sorgfältig aufgesetzte Lasten bewegt werden. Besteht die
Gefahr, dass Teile der Last kippen oder herabfallen können, sind geeignete
Schutzmaßnahmen zu verwenden.
GEFAHR!
Lebensgefahr durch umkippendes Flurförderzeug
Droht das Flurförderzeug zu kippen, kann falsches Verhalten des Bedieners zu
schwersten Verletzungen und zum Tode führen.
Wenn das Flurförderzeug umkippt, nicht vom Flurförderzeug abspringen.
Oberkörper über Lenkrad beugen und mit beiden Händen festhalten.
Körper gegen die Fallrichtung neigen.
Rückhaltegurt (o) nicht lösen.
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