Reinigungsfräser / Reinigungsbürste nicht unmittelbar nach dem Betrieb berühren - Ver-
brennungsgefahr. Die speziellen Sicherheitsvorschriften für das Hantieren mit dem Reini-
gungsfräser / der Reinigungsbürste in der Bedienungsanleitung beachten.
Hände, Gesicht und Augen vor fliegenden Teilen (Späne, ...) und aus den Trennmittel-Ein-
sprühdüsen austretendem Druckluft/Trennmittel-Gemisch schützen.
Abdeckungen dürfen nur für die Dauer von Wartungs-, Installations- und Reparaturarbei-
ten geöffnet / entfernt werden.
Während des Betriebes
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Selbst- und Per-
Beim Schweißen setzen Sie sich zahlreichen Gefahren aus. Ergänzend zu dieser Bedie-
sonenschutz
nungsanleitung sind die Sicherheitsvorschriften der Hersteller des gesamten Schweißsys-
temes zu beachten.
Personen, vor allem Kinder, während des Betriebes von den Geräten und dem Schweiß-
prozess fernhalten. Befinden sich dennoch Personen in der Nähe
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EMV Geräte-Klas-
Geräte der Emissionsklasse A:
sifizierungen
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Geräte der Emissionsklasse B:
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EMV Geräte-Klassifizierung gemäß Leistungsschild oder technischen Daten.
EMV-Maßnahmen
In besonderen Fällen können trotz Einhaltung der genormten Emissions-Grenzwerte Be-
einflussungen für das vorgesehene Anwendungsgebiet auftreten (z.B. wenn empfindliche
Geräte am Aufstellungsort sind oder wenn der Aufstellungsort in der Nähe von Radio- oder
Fernsehempfängern ist).
In diesem Fall ist der Betreiber verpflichtet, angemessene Maßnahmen für die Störungs-
behebung zu ergreifen.
Mögliche Probleme und Störfestigkeit von Einrichtungen in der Umgebung gemäß natio-
nalen und internationalen Bestimmungen prüfen und bewerten:
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Sicherstellen, dass alle Abdeckungen geschlossen und ordnungsgemäß montiert sind
Alle Abdeckungen geschlossen halten
diese über alle Gefahren (Quetschgefahr durch mechanisch bewegte Bauteile, Verlet-
zungsgefahr durch Reinigungsfräser / Reinigungsbürste, herumfliegende Späne und
dergleichen, austretendes Druckluft/Trennmittel-Gemsich, Funkenflug, Blendgefahr
durch Lichtbogen, gesundheitsschädlicher Schweißrauch, Lärmbelastung, mögliche
Gefährdung durch Netz- oder Schweißstrom, ...) unterrichten,
geeignete Schutzmittel zur Verfügung stellen oder
geeignete Schutzwände und -Vorhänge aufbauen.
sind nur für den Gebrauch in Industriegebieten vorgesehen
können in anderen Gebieten leitungsgebundene und gestrahlte Störungen verursa-
chen.
erfüllen die Emissionsanforderungen für Wohn- und Industriegebiete. Dies gilt auch
für Wohngebiete, in denen die Energieversorgung aus dem öffentlichen Niederspan-
nungsnetz erfolgt.
Sicherheitseinrichtungen
Netz-, Signal- und Daten-Übertragungsleitungen
EDV-und Telekommunikations-Einrichtungen
Einrichtungen zum Messen und Kalibrieren
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