2.2
Sicherheitseinrichtungen
Der Energiespeicher verfügt über mehrere
Sicherheitseinrichtungen:
Eine Übertemperaturabschaltung und einen
mechanischen Abschaltmechanismus.
2.3
Rauchmelder
Im Aufstellraum des Energiespeichers
muss ein Rauchmelder installiert sein.
2.4
Restgefahren
WARNUNG
Beschädigtes Batteriemodul
durch technischen Defekt.
Beißender Geruch.
Vermeiden Sie den Kontakt mit
der evtl. austretenden
Flüssigkeit.
Vermeiden Sie den Kontakt mit
den evtl. austretenden Dämpfen.
Schalten Sie wenn möglich den
Energiespeicher aus.
Schalten Sie wenn möglich die
Sicherungen ab.
Vermeiden Sie Funken und
offene Flammen.
Lüften Sie wenn möglich den
Aufstellraum.
Nehmen Sie bei einer Störung
Kontakt zur Elektrofachkraft auf.
Die Verwendung des Energiespeichersystems
ist unter folgenden Umständen mit Restgefah-
ren verbunden:
Die Installations- und
Instandhaltungsarbeiten wurden nicht
ordnungsgemäß durchgeführt.
Die Installations- und
Instandhaltungsarbeiten wurden nicht von
einer Elektrofachkraft durchgeführt.
Die in dieser Anleitung gegebenen
Sicherheitshinweise werden nicht beachtet.
2.5
Bestimmungsgemäße Verwendung
Der Energiespeicher mit seinen Komponenten
ist für die Speicherung von Strom aus Erzeu-
gungsanlagen erneuerbarer Energie, wie Pho-
tovoltaikanlagen oder aus anderen Energie-
quellen wie Blockheizkraftwerken zu verwen-
den.
Für VARTA pulse und VARTA pulse neo gilt:
Das Energiespeichersystem darf nur an der
Wand hängend betrieben werden.
2.6
Verbotene Verwendung
Verboten ist die Verwendung der Energiespei-
cher für:
den mobilen Einsatz zu Land, Wasser oder
Luft,
den Einsatz an medizinischen Geräten.
Für die Energiespeicher VARTA pulse und
VARTA pulse neo gilt zusätzlich:
Nicht auf dem Boden oder zum Beispiel einem
Tisch, liegend oder stehend betreiben.
2.7
Fehlverhalten
Ein Fehlverhalten liegt vor wenn Sie:
den Energiespeicher außer zu Wartungs-
oder Instandhaltungsarbeiten abschalten.
den Zugang zum Energiespeicher nicht
freihalten,
den Zugang zum Sicherungsautomaten des
Energiespeichers nicht freihalten,
den Energiespeicher mit Wasser oder
säure-, lauge- oder lösungsmittelhaltigen
Mitteln reinigen,
den Energiespeicher zur Ablage von
Gegenständen und Flüssigkeiten benutzt,
Mängel am Energiespeicher erkennen,
diese jedoch nicht beseitigen lassen,
die Wartung und Instandhaltung des
Energiespeichers nicht durchführen lassen,
die Wartung und Instandhaltung des
Energiespeichers von einer unqualifizierten
Person durchführen lassen,
den Energiespeicher in einem Raum mit
einer Luftfeuchte von mehr als 80 %
Luftfeuchte betreiben,
den Energiespeicher in einem Raum mit
einer Temperatur von mehr als +30 °C
betrieben,
den Energiespeicher in einem Raum mit
einer Temperatur von weniger als +5 °C
betrieben,
den Energiespeicher in einem Raum mit
Staubbelastung betrieben,
den Energiespeicher in einem Raum
betreiben in dem Brand- und
Korrosionsfördernde Stoffe gelagert
werden.