Die SQlab 311 FL-X Carbon Lenker sind ausschließlich an Fahrrädern unter den Bedingungen der Kategorie 4 nach ASTM F2043-13 oder
einer niedrigeren Kategorie bei einem maximalen Systemgewicht (Fahrer + Fahrrad + Gepäck) von 120 kg zu gebrauchen.
Fahrräder/Anbauteile dieser Kategorie können zusätzlich zu den in Kategorien 1, 2 und 3 genannten Einsatzbedin-
gungen auch für Abfahrten in rauem Gelände bis zu einer Geschwindigkeit von max. 40 km/h eingesetzt werden.
Sprünge und Drops können hier bis zu einer Höhevon max. 122 cm vorkommen.
Alle SQlab 3OX Lenker sind ausschließlich an Fahrrädern unter den Bedingungen der Kategorie 5 nach ASTM F2043-13 oder einer niedri-
geren Kategorie bei einem maximalen Systemgewicht (Fahrer + Fahrrad + Gepäck) von 120 kg zu gebrauchen.
ASTM F2043 Kategorie 5 — Der Einsatzbereich von Fahrrädern und Teilen dieser Kategorie kann zusätzlich zu den
in den Kategorien 1, 2, 3 und 4 genannten Einsatzbedingungen auch für extreme Sprünge und Abfahrten in rauem
Gelände bei Geschwindigkeiten auch über 40 km/h eingesetzt werden.
Umgangssprachlich werden die Einsatzbereiche auch Gravity, Freeride, North-Shore, Slopestyle und Downhill ge-
nannt. Bei diesen Einsatzbereichen ist unbedingt darauf zu achten, dass die Anbauteile nach jeder Fahrt auf mög-
liche Schäden kontrolliert werden.
Auf unserer Website www.sq-lab.com finden Sie im Servicebereich unter Downloads eine Auflistung aller Einsatzbereiche nach
ASTM F2043.
Bedenken Sie, dass es sich dabei um einen gefährlichen Extremsport handelt, bei dem es auch bei sehr gutem Fahrkönnen und Stre-
ckenkenntnis zu unerwartet hohen und unvorhergesehen Belastungen kommen kann. Im Extremfall führt das zu einer Überlastung und
Bauteilversagen des Fahrrades und dessen Komponenten, insbesondere des Lenkers. Der genannte Einsatzbereich ist sehr riskant.
Rechnen Sie mit unvermeidbaren Stürzen, Verletzungen und Lähmungen bis hin zum Tod.
Warnung
Abbildung der SQlab Alu Lenker und SQlab Carbon Lenker in
Werbeanzeigen, sozialen Medien, Zeitschriften und Katalo-
gen zeigen häufig Fahrer in Extremsituationen, die sehr ge-
fährlich sind und zu schweren Verletzungen bis zum Tod füh-
ren können. Bei den abgebildeten Fahrern handelt es sich
meist um Profis, mit sehr großer Erfahrung und jahrelanger
Übung. Versuchen Sie nicht ohne die notwendige Erfahrung
und Übung diese Fahrmanöver nachzustellen.
• Tragen Sie immer eine geeignete Schutzausrüstung (Vollvi-
sierhelm, Knie- und Ellenbogenschützer, Rückenprotektor,
Handschuhe usw.).
• Nehmen Sie an Fahrtechnikkursen teil, die Sie entspre-
chend der Einsatzbedingung vorbereitet.
• Fragen Sie den Rennveranstalter, Streckenwart und/oder
andere Fahrer nach den aktuellen Streckenbedingungen.
• Erhöhen Sie je nach Gebrauch die außerplanmäßigen Ins-
pektionsintervalle.
• Tauschen Sie häufiger und prophylaktisch den Lenker aus,
besonders bei dem geringsten Zweifel einer Überlastung
und bei kleinsten Anzeichen eines Defektes.
• Rechnen Sie bei schnellen Abfahrten, Sprüngen, Drops
und anderen extremen Fahrmanövern immer mit Ihren ei-
genen Grenzen und denen Ihrer Ausrüstung.
• Rechnen Sie trotz Schutzausrüstung, viel Übung und lan-
ger Erfahrung immer mit schwersten Verletzungen.
Nicht abgedeckt ist der Einsatzbereich Dirt Jump!
Warnung
Jede Komponente hat ihre Belastungsgrenze, die bei extre-
men Fahrmanövern überschritten werden kann. Bei Überlas-
tung des Lenkers kann es zu einem Versagen mit Anriss oder
Bruch kommen. Beachten sie folgendes:
• Überschreiten Sie niemals das zulässige System- und Fah-
rergewicht.
• Häufige Inspektionsintervalle, besonders nach einer Situ-
ation mit besonders oder unerwartet großer Krafteinwir-
kung, zum Beispiel Fahrfehler mit Sturzfolge.
• Im Zweifel sollte prophylaktisch das möglicherweise be-
schädigte Bauteil ausgetauscht werden, besonders nach
einer Situation mit besonders großer oder unerwartet gro-
ßer Krafteinwirkung, zum Beispiel Fahrfehler mit Sturzfol-
ge.
• Im geringsten Zweifel sollten Sie Ihren SQlab Fachhändler
um Rat fragen.
• Nach dem Austausch eines nicht sofort als defekt erkenn-
baren Bauteiles, muss das (möglicherweise) geschädigte
Teil zum Schutze Dritter zweifelslos und nicht wiederver-
wendbar gemacht werden.