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Wartung; Grundlagen; Sichtkontrolle - ExTox ExSens Betriebsanleitung

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Wartung

Die nachfolgenden Ausführungen gelten allgemein für Gasmess-Systeme der ExTox GmbH,
bestehend aus den hier beschriebenen Gaswarnzentralen und zugehörigen Transmittern.
6.1

Grundlagen

Eine unverzichtbare Maßnahme zur Prüfung und Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von
Gasmess-Systemen stellt die Wartung durch geeignet qualifiziertes Personal dar. Sie gliedert
sich in Sicht-, Funktions- und Systemkontrolle des gesamten Gasmess-Systems.
Die Durchführung einer sachgerechten Wartung unterliegt Ihrer Verantwortung als Betreiber
der Anlage. Als Hersteller kann Ihnen ExTox nur die notwendigen Angaben zur Festlegung
Ihres Wartungskonzeptes zur Verfügung stellen. Gern unterstützen wir Sie bei dieser Aufgabe
und erstellen nach Absprache mit Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Wartungs-
angebot.
Es können national verbindliche Bestimmungen zur Festlegung der Wartungsintervalle beste-
hen. In Deutschland sind beispielsweise die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und in
bestimmten Anwendungsbereichen die Regelungen der DGUV-Informationen 213-056 (Merk-
blatt T 021) und 213-057 (Merkblatt T 023), vgl. 4.1, einzuhalten. Grundsätzlich empfiehlt
ExTox die Anwendung der in den berufsgenossenschaftlichen Merkblättern beschriebenen
Verfahrensweisen und maximalen Kontrollintervalle, auch wenn die Anwendung nicht unter
deren Geltungsbereich fallen sollte.
Explosionsschutz
(DGUV-I 213-057, T 023)
1 Monat
4 Monate
1 Jahr
Unabhängig davon sieht ExTox herstellerseitig Wartungen mindestens halbjährlich mit einem
Umfang der o.g. Funktions- bzw. Systemkontrollen vor. Eine weitere Ausdehnung der War-
tungsintervalle auf bis zu 12 Monaten ist nur in begründeten Einzelfällen möglich, wenn dem
Betreiber aus vergleichbaren Anwendungen ausreichende Erfahrungen vorliegen.
Die Ergebnisse der Wartungen sollten immer dokumentiert werden. Geltende Regelungen
können dies zusätzlich verbindlich fordern.
Nachfolgend sind die wesentlichen Inhalte der vorgesehenen Kontrollen beschrieben. Details
können den oben genannten Merkblättern entnommen werden.
Der Schwerpunkt der Kontrollen liegt auf der Prüfung der angeschlossenen Transmitter. Im
Rahmen der Kontrollen werden aber auch die Gaswarnzentrale und deren korrekte Funktion
mit erfasst.
6.2

Sichtkontrolle

Es ist auf mechanische Beschädigungen, Staub und Schmutzanfall, Zustand eines eventuell
vorhandenen Probenahmesystems zu achten. Weiterhin sind Betriebsanzeige und Statusmel-
dungen zu kontrollieren.
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Maximale Intervalle
(Sichtkontrolle)
(Funktionskontrolle)
(Systemkontrolle)
ExTox Transmitter ExSens(-I) und Sens(-I)
Toxische Gase/Dämpfe und Sauerstoff
(DGUV-I 213-056, T 021)
1 Monat
(Sichtkontrolle)
4 Monate
(Funktionskontrolle)
1 Jahr
(Systemkontrolle)
Betriebsanleitung

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Diese Anleitung auch für:

Exsens-iSensSens-i

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