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Sicherheitsbestimmungen - Bornack STRIPE BASIC Gebrauchsanleitung

Auffang -/rettungsgurt
Inhaltsverzeichnis

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Bei Nichtbeachtung der Sicherheitsbestim-
mungen besteht Lebensgefahr!
• Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) auch
bei kleinen Mängeln nicht mehr benutzen.
• Beschädigte, sturzbelastete, zweifelhafte PSA
oder Sicherheitsgeräte sofort der Benutzung
entziehen. Kontrolle nur durch einen Sachkun-
digen oder eine schriftlich von BORNACK au-
torisierte Vertragswerkstatt. Diese ist in der
Prüfkarte zu dokumentieren..
• Der Anseilschutz (Auffanggurt) ist Teil der per-
sönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz
und sollte einer bestimmten Person zugeord-
net werden.
• Die PSA darf nur von ausgebildeten Personen
benutzt werden, die mit der Materie vertraut
sind. Sie müssen sicher im Umgang der PSA
und über die möglichen Gefahren bei der Nut-
zung unterrichtet sein.
• Gemäß den Unfallverhütungsvorschriften
(UVV) ist für Nutzer von PSA gegen Absturz
(Kategorie 3) eine theoretische Schulung und
ein praktisches Training erforderlich. Nutzen
Sie hierzu die Schulungs- und Ausbildungs-
kompetenz der BORNACK Trainingszentren:
info@bornack.de.
• Zubehör anderer Hersteller darf nur mit Zu-
stimmung von BORNACK verwendet werden
und darf die Funktion und Sicherheit der
Schutzausrüstung nicht beeinträchtigen.
• Kleidung und Schuhe sind dem Einsatz und
den Witterungsverhältnissen anzupassen.
• Einsatz nur bei optimalem Gesundheits-
zustand. Gesundheitliche Einschränkungen
können die Sicherheit des Benutzers bei der
Arbeit in Höhen und Tiefen beeinträchtigen.
• Berechnung der möglichen Fallstrecke bei
sachgemäßer Anwendung aller erforderlicher
PSA-Komponenten: (ggf. Bremsstrecke HSG) +
Verbindungsmittelüberschuss (situationsab-

SICHERHEITSBESTIMMUNGEN

hängig) + Bremsstrecke Falldämpfer (max.
1,75 m) + Höhe Auffangöse (1,5 m) + Sicher-
heitsreserve 1,0 m.
• PSA bei Lagerung, Einsatz und Transport vor
der Einwirkung von Hitze (z.B. Schweißflam-
me oder -funken, Zigarettenglut) sowie Che-
mikalien (z.B. Säuren, Laugen, Öle) und me-
chanischen Einflüssen (z.B. scharfe Kanten)
schützen.
• Vor Arbeitsbeginn ist ein Plan für Rettungs-
maßnahmen von der verantwortlichen Person
zu erstellen. Darin ist festzuhalten, wie eine
verunfallte Person schnell und sicher gerettet
werden kann und wie die Erste-Hilfe-Versor-
gung sichergestellt wird. Eine Rettung muss
innerhalb von 10 bis 30 Minuten erfolgt sein.
BORNACK unterstützt Sie mit der Erstellung
von maßgeschneiderten Rettungsplänen und
baut Ihren Rettungsplan in durchzuführende-
Trainings ein: info@bornack.de.
• Die örtlichen Sicherheitsvorschriften (z.B. in
Deutschland die Richtlinien der Berufsgenos-
senschaften BGR 198 und BGR 199) sowie der
branchengültigen Unfallverhütungsvorschrif-
ten (UVV) sind zu beachten.
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