Bei Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise
besteht Lebensgefahr!
• PSA auch bei kleinen Mängeln nicht mehr
benutzen.
• Beschädigte, sturzbelastete oder zweifelhafte
PSA oder Sicherheits-Geräte sofort der Benut-
zung entziehen. Kontrolle nur durch einen
Sachkundigen gem. DGUV Grundsatz 312-906,
BORNACK oder eine schriftlich von BORNACK
autorisierte Vertragswerkstatt. Dies ist in der
Prüfkarte zu dokumentieren.
• Eigenmächtige Veränderungen oder Repara-
turen sind nicht zulässig.
• Der Anseilschutz ist Teil der persönlichen
Schutzausrüstung gegen Absturz und sollte
einer bestimmten Person zugeordnet werden.
• Die PSA darf nur von ausgebildeten Personen
benutzt werden, die mit der Materie vertraut
sind und auch sicher mit deren Umgang und
über die möglichen Gefahren bei der Nutzung
unterrichtet sind.
• Gemäß den Unfallverhütungsvorschriften
(UVV) ist für Nutzer von PSA gegen Absturz
(Kategorie lll) eine theoretische Schulung und
ein praktisches Training erforderlich. Nutzen
Sie hierzu die Schulungs- und Ausbildungs-
kompetenz der BORNACK Trainingszentren:
info@bornack.de
• Zubehör anderer Hersteller darf nur mit
Zustimmung von BORNACK verwendet
werden und darf die Funktion und Sicherheit
der Schutzausrüstung nicht beeinträchtigen.
• Kleidung und Schuhe sind dem Einsatz und
den Witterungsverhältnissen anzupassen.
• Einsatz nur bei optimalem Gesundheits-
zustand. Gesundheitliche Einschränkungen
können die Sicherheit des Benutzers bei der
Arbeit in Höhen und Tiefen beeinträchtigen.
SICHERHEITSBESTIMMUNGEN
• Bei Verwendung dieser PSA als Auffangsystem
(freier Fall ist möglich) ist ausnahmslos ein
Auffanggurt nach EN 361 zu benutzen.
• Berechnung der möglichen Fallstrecke bei
sachgemäßer Anwendung aller erforderlicher
PSA-Komponenten: (ggf. Bremsstrecke HSG) +
Verbindungsmittelüberschuss (situationsab-
hängig) + Bremsstrecke Falldämpfer (max.
1,75 m) + Höhe Auffangöse (1,5 m) + Sicher-
heitsreserve 1,0 m.
• Vor dem Einsatz für ausreichend Freiraum
unterhalb des Benutzers sorgen, um einen
Aufprall auf ein hervorstehendes Hindernis
oder auf den Boden zu verhindern.
• PSA bei Lagerung, Einsatz und Transport vor
der Einwirkung von Hitze (z.B. Schweißflamme
oder -funken, Zigarettenglut) sowie Chemika-
lien (Säuren, Laugen, Ölen, etc.) und mechani-
schen Einflüssen (scharfen Kanten u. Ä.)
schützen.
• Die PSA ist für jede Gefährdungssituation auf
ihre Kombinierbarkeit und ihre Schutzwirkung
zu prüfen (Gefährdungsbeurteilung).
• Bei längerem bewegungslosen Hängen in
einem Auffanggurt kann der Rückstrom des
Blutes aus den Beinen behindert bzw. unter-
brochen werden. Dies kann zu einem Hänge-
trauma führen, einem Kreislaufschock mit
schwerwiegenden bis tödlichen Folgen.
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