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Rechtliche Hinweise - Winora Group Radar Originalbetriebsanleitung

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3.1 Rechtliche Hinweise

Eine Übersicht über die spezifischen Regeln in den jeweiligen Ländern finden Sie im Kapitel „Länderspezifische Regeln".
Stand: März 2016
Bitte beachten Sie, dass die rechtlichen Hinweise in dieser Übersicht an Aktualität verlieren können.
Beachten Sie des Weiteren, dass in den verschiedenen Ländern teilweise unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen gelten können. Lesen Sie
hierzu das Kapitel „Länderspezifische Regeln".
Die folgenden Hinweise erheben keinen Anspruch auf jusitische Korrektheit, Irrtümer sind vorbehalten.
Unterschied zwischen einem „normalen" Pedelec / Fahrrad und einem S-Pedelec
Beachten Sie bitte, dass es sich bei Ihrem S-Pedelec rechtlich um ein Kraftfahrzeug der Klasse L1e und nicht um ein Pedelec / Fahrrad handelt, mit
allen damit verbundenen Folgen hinsichtlich:
Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, ggf. Zulassungspflicht, Strafrecht.
Haftpflichtversicherung
Sie benötigen zwingend eine Mofa/Moped-Haftpflichtversicherung zum Führen eines S-Pedelecs auf öffentlichen Wegen. Passende Versicherungen
erhalten Sie z.B. von Versicherungsunternehmen und Banken. Fahren Sie das S-Pedelec auf öffentlichen Wegen ohne Versicherungsschutz stellt
dies einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz dar.
Versicherungskennzeichen
Als Nachweis Ihrer Haftpflichtversicherung erhalten Sie ein Versicherungskennzeichen. Es muss am Kennzeichenhalter Ihres S-Pedelecs montiert
sein. Ist das Speed EPAC im entsprechenden Land zulassungspflichtig, muss statt eines Versicherungskennzeichens ein Nummernschild montiert
werden.
Zulassungspflicht & Nummernschild
In manchen Ländern kann eine Zulassungspflicht bestehen und damit verbunden das Anbringen eines Nummernschildes verpflichtend sein (ver-
gleichbar Motorrad). Lesen Sie hier das Kapitel „Länderspezifische Regeln".
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