3. S-PEDELEC
CoC Papier / EG-Übereinstimmungsbescheinigung
CoC - Certificate of Conformity = Übereinstimmungsbescheinigung
Dieses Papier ist Ihrem S-Pedelec beigefügt und eindeutig diesem einen Fahrzeug zugeordnet. Mit dem CoC wird bestätigt, dass das Fahrzeug dem
genehmigten Typ entspricht. Die CoC Papiere benötigen Sie, um Ihr Fahrzeug zu versichern. Des Weiteren ist das CoC Papier nach §4 Absatz 5 der
„Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr" bei Benutzung eines S-Pedelecs in Deutschland mitzuführen.
Beachten Sie:
Bewahren Sie das CoC sicher auf. Sie benötigen es, um das Fahrzeug zu versichern. Auch bei einem evtl. Weiterverkauf des Fahrzeugs wird der
Käufer das CoC verlangen. Eine nachträgliche Erstellung eines Duplikats des CoC ist mit hohem Aufwand und nicht unwesentlichen Kosten verbun-
den.
Nicht EU-Länder
In Ländern außerhalb der Europäischen Union ist nicht sichergestellt, dass die mitgelieferte EG Übereinstimmungserklärung ausreichend ist. So ist
z.B. für die Schweiz eine Schweizer Typgenehmigung und ein zusätzlicher Fahrzeugausweis notwendig.
Einstufung des S-Pedelec als Motor-Fahrrad (Mofa)
Nach heutiger, allerdings nicht umumstrittener Rechtsauffassung sind S-Pedelecs als Motor-Fahrrad (Mofa) anzusehen. Diese Einordnung
basiert auf der Auffassung, dass die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH), welche u.a. für die Einstufung maßgeblich ist, die Geschwindig-
keit ist, welche man allein mit dem Motorantrieb erreichen kann. Diese beträgt bei S-Pedelecs <20 km/h, gleichwohl man mit Pedalunterstützung
Geschwindigkeiten bis zu 45 km/h erreichen kann. Bis heute folgt das Kraftfahrtbundesamt dieser Auffassung und genehmigt Fahrzeuge dieser Art
mit einer bbH von <20 km/h.
Die S-Pedelecs der Winora-Staiger GmbH sind allesamt mit einer bbH von <20 km/h genehmigt. Dies können Sie dem Übereinstimmungspapieren
(CoC) entnehmen.
Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um das bisherige Verständnis handelt und es nicht ausgeschlossen ist, dass sich die
allgemeine Auffasung des Verständnisses des Begriffs „bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit" ändert.
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