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Allgemeine Sicherheitshinweise - Berollka FINDUS Gebrauchsanweisung

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Allgemeine Sicherheitshinweise

Da Sie vor der ersten Inbetriebnahme Ihres Rollstuhls die Sicherheitshinweise und die
Gebrauchsanweisung lesen und beachten müssen, haben wir für Sie das Wichtigste zu
Anfang zusammengefasst.
Diese Sicherheitshinweise sind sowohl vom Rollstuhlfahrer als auch von der Begleitperson
zu beachten!
Beachten Sie vor allem die Texte, die mit ACHTUNG beginnen.
Üben Sie den Umgang mit Ihrem neuen Rollstuhl auf ebenem Gelände und mit einer
Begleitperson. Dabei müssen Sie auch die Auswirkungen von Schwerpunkts-
verlagerungen auf das Verhalten des Rollstuhls erforschen.
Treppen immer mit Hilfe von Begleitpersonen überwinden.
Seitenteile und Armlehnen nie zum Tragen des Rollstuhls verwenden (nur feste
Rahmenteile).
Kippgefahr beim Ankippen des Rollstuhls !
Es empfiehlt sich daher das Ankippen zunächst mit einem Helfer zu üben um dabei die
Auswirkungen von Schwerpunktverlagerungen kennen zulernen.
Nach dem Auswechseln von Teilen immer die Schrauben fest anziehen.
Die Feststellbremse ist luftdruckabhängig !
Kontrollieren Sie deshalb regelmäßig den Luftdruck der Antriebsräder.
Der Rollstuhl darf nicht als Duschstuhl verwendet werden und er darf nicht Meer-
/Seewasser und Sand ausgesetzt werden, da die Lagerungen beschädigt werden können.
Die Klemmhebel an den höhenverstellbaren Schiebegriffen müssen immer fest
angezogen werden.
Setzen Sie den Rollstuhl niemals über einen längeren Zeitraum der direkten Sonnen-
einstrahlung oder anderen Hitzequellen aus. Es besteht u. U. Verbrennungsgefahr an der
Oberfläche von Sitz und Armlehnen.
Maximales Körpergewicht des Benutzers: max. 100/120 kg.
schwerwiegende Vorkommnisse*, die in Zusammenhang mit dem Produkt auftreten, sind
dem Hersteller und der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, in dem der Anwender
und/oder der Patient niedergelassen ist, zu melden.
Weitere Informationen kann Ihnen Ihr Fachhändler geben, der Ihnen auch die Variations-
und Verstellmöglichkeiten Ihres Rollstuhls zeigt und wie die sich auf die Fahrsicherheit
auswirken.
* („schwerwiegendes Vorkommnis" bezeichnet ein Vorkommnis, das direkt oder indirekt eine der nachstehenden Folgen hatte, hätte
haben können oder haben könnte:
a) den Tod eines Patienten, Anwenders oder einer anderen Person,
b) die vorübergehende oder dauerhafte schwerwiegende Verschlechterung des Gesundheitszustands eines Patienten, Anwenders oder
anderer Personen,
c) eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Gesundheit,
MDR, Artikel 2, 65:
Allgemeine Sicherheitshinweise
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