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Garantiebestimmungen; Transport Und Lagerung; Aktuell Gültige Verpackungsverordnung - KaVo Primus 1058S Gebrauchsanweisung

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Gebrauchsanweisung KaVo Primus® 1058 S/TM/C
1 Benutzerhinweise | 1.3 Garantiebestimmungen

1.3 Garantiebestimmungen

KaVo übernimmt dem Endkunden gegenüber für das im Übergabeprotokoll ge‐
nannte Produkt die Garantieleistung für einwandfreie Funktion, Fehlerfreiheit des
Materials oder der Verarbeitung auf die Dauer von 12 Monaten ab dem Kaufda‐
tum zu folgenden Bedingungen:
Bei begründeten Beanstandungen wegen Mängeln oder Minderlieferung leistet
KaVo Garantie nach ihrer Wahl durch kostenlose Ersatzlieferung oder Instandset‐
zung. Andere Ansprüche, gleich welcher Art, insbesondere auf Schadenersatz
sind ausgeschlossen. Im Falle des Verzuges und des groben Verschuldens oder
Vorsatzes gilt dies nur, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entge‐
genstehen.
KaVo haftet nicht für Defekte und deren Folgen, die entstanden sind durch natürli‐
che Abnutzung, unsachgemäße Reinigung oder Wartung, Nichtbeachtung der
Bedienungs-, Wartungs- oder Anschlussvorschriften, Verkalkung oder Korrosion,
Verunreinigung in der Luft- und Wasserversorgung oder chemische oder elektri‐
sche Einflüsse, die ungewöhnlich oder nach den Werksvorschriften nicht zulässig
sind.
Die Garantieleistung erstreckt sich generell nicht auf Lampen, Glasware, Gummi‐
teile und auf die Farbbeständigkeit von Kunststoffen.
Eine Haftung ist ausgeschlossen, wenn Defekte oder ihre Folgen darauf beruhen
können, dass der Kunde oder Dritte Eingriffe oder Veränderungen am Produkt
vornehmen.
Ansprüche aus dieser Garantieleistung können nur geltend gemacht werden,
wenn das zu dem Produkt gehörende Übergabeprotokoll (Durchschlag) an KaVo
eingesandt wurde und das Original durch den Betreiber/Anwender vorgelegt wer‐
den kann.

1.4 Transport und Lagerung

1.4.1 Aktuell gültige Verpackungsverordnung
Hinweis
Gilt nur für die Bundesrepublik Deutschland.
Verkaufsverpackungen gemäß der gültigen Verpackungsverordnung über Entsor‐
gungsbetriebe/Recyclingfirmen sachgerecht entsorgen. Dabei das
flächendeckende Rücknahmesystem beachten. Dafür hat KaVo seine Verkaufs‐
verpackungen lizenzieren lassen. Regionales öffentliches Entsorgungssystem be‐
achten.
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