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Samson 2488 N Einbau- Und Bedienungsanleitung Seite 6

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Sicherheitshinweise und Schutzmaßnahmen
Persönliche Schutzausrüstung
SAMSON empfiehlt je nach eingesetztem Medium die folgende Schutzausrüstung:
− Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Augenschutz beim Einsatz heißer, kalter, aggres-
siver und/oder ätzender Medien
− Gehörschutz bei Arbeiten in Ventilnähe
Î Weitere Schutzausrüstung beim Anlagenbetreiber erfragen.
Änderungen und sonstige Modifikationen
Änderungen, Umbauten und sonstige Modifikationen des Produkts sind durch SAMSON
nicht autorisiert. Sie erfolgen ausschließlich auf eigene Gefahr und können unter anderem
zu Sicherheitsrisiken führen sowie dazu, dass das Produkt nicht mehr den für seine Verwen-
dung erforderlichen Voraussetzungen entspricht.
Warnung vor Restgefahren
Um Personen- oder Sachschäden vorzubeugen, müssen Betreiber und Bedienpersonal Ge-
fährdungen, die am Regler vom Durchflussmedium und Betriebsdruck sowie von beweglichen
Teilen ausgehen können, durch geeignete Maßnahmen verhindern. Dazu müssen Betreiber
und Bedienpersonal alle Gefahrenhinweise, Warnhinweise und Hinweise dieser Einbau- und
Bedienungsanleitung, insbesondere für Einbau, Inbetriebnahme und Instandhaltung, befol-
gen.
Sorgfaltspflicht des Betreibers
Der Betreiber ist für den einwandfreien Betrieb sowie für die Einhaltung der Sicherheitsvor-
schriften verantwortlich. Der Betreiber ist verpflichtet, dem Bedienpersonal diese Einbau- und
Bedienungsanleitung und die mitgeltenden Dokumente zur Verfügung zu stellen und das Be-
dienpersonal in der sachgerechten Bedienung zu unterweisen. Weiterhin muss der Betreiber
sicherstellen, dass das Bedienpersonal oder Dritte nicht gefährdet werden.
Sorgfaltspflicht des Bedienpersonals
Das Bedienpersonal muss mit der vorliegenden Einbau- und Bedienungsanleitung und mit
den mitgeltenden Dokumenten vertraut sein und sich an die darin aufgeführten Gefahrenhin-
weise, Warnhinweise und Hinweise halten. Darüber hinaus muss das Bedienpersonal mit
den geltenden Vorschriften bezüglich Arbeitssicherheit und Unfallverhütung vertraut sein und
diese einhalten.
Der Betreiber ist außerdem dafür verantwortlich, dass die in den technischen Daten definier-
ten Grenzwerte für das Produkt nicht über- oder unterschritten werden. Das gilt auch für An-
und Abfahrprozesse. An- und Abfahrprozesse sind Teil der Betreiberprozesse und als solche
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EB 3136

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