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Beschreibung; Vertäubung - Maico MA 33 Benutzerhandbuch

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Benutzerhandbuch MA 33
1.5

Beschreibung

1.5.1 Allgemeines
1.5.2 Luftleitungstest
Die Hörschwellenwerte können ermittelt werden, indem mit Hilfe der mitgelieferten
Kopfhörer Testsignale an die zu testende Person präsentiert werden (Luftleitung – LL).
Der Zweck der LL-Audiometrie ist es, das Hörvermögen bei verschiedenen Frequenzen
zu ermitteln. Der Test kann den LL-Verlust spezifizieren, aber nicht zwischen einer
Schalleitungs- und einer Schallempfindungsschwerhörigkeit unterscheiden.
1.5.3 Knochenleitungstest
Die Hörschwellenwerte können bestimmt werden, indem dem Patienten mit dem
mitgelieferten Knochenleiter (Knochenleitung – KL) Testsignale präsentiert werden. Der
Zweck der KL-Audiometrie ist es, das Hörvermögen bei verschiedenen Frequenzen zu
ermitteln. Der Test kann KL-Verlust in Kombination mit LL-Verlust spezifizieren. Er kann
zwischen
einer
Schalleitungs-
und
einer
Schallempfindungsschwerhörigkeit
unterscheiden.
1.5.4 Kindlicher Abfragetest (Pilotentest)
Beim kindlichen Abfragetest hört das Kind eine Reihe von Abfragen in verschiedenen
Lautstärken und zeigt auf das entsprechende Bild. Der Zweck des kindlichen
Abfragetests besteht darin, einen ohrspezifischen Hörpegel zu bestimmen, wenn ein
Standard-Sinustontest nicht durchgeführt werden kann. Der Pegel, bei dem ein Patient
gesprochene Sprache verstehen kann, kann eine wertvolle Screening-Information sein,
besonders bei kleinen Kindern. Dieser Spracherkennungspegel kann mit dem MA 33
leicht bestimmt werden.
1.5.5 Vertäubung
Eine Vertäubung ist dann erforderlich, wenn sich die Hörschwellen des linken und rechten
Ohrs deutlich voneinander unterscheiden. Es ist möglich, dass der Ton beim Test des
schlechteren Ohrs durch Knochenleitung an beide Ohren übertragen wird. Dies nennt
man „Überhören".
Überhören ist beim Test der Knochenleitung eine häufige Erscheinung, kann aber auch
bei Luftleitungstests auftreten. Bestimmend für das Auftreten von Überhören ist der vom
anderen
Ohr
empfangene
Geräuschpegel.
Der
Unterschied
zwischen
dem
ursprünglichen Testsignal am Testohr und dem am anderen Ohr empfangenen Signal
wird als „Gegenohrverlust" bezeichnet.
Für Knochenleitungs-Messungen liegt der Gegenohrverlust zwischen 0 dB und 15 dB.
Überhören bei Knochenleitung geschieht immer auch bei geringerem Unterschied des
Gehörverlusts der beiden Ohren.
8100104 Rev. 12
6
04/11/2019

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