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Vorwort; Lieferumfang; Ersatzteile/Zubehör; Rechtliche Hinweise - Leica S3 Anleitung

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VORWORT

DE
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
wir wünschen Ihnen viel Freude und Erfolg beim Fotografieren mit Ihrer
neuen Leica S3. Damit Sie den Leistungsumfang Ihrer Kamera vollständig
nutzen können, lesen Sie bitte zunächst diese Anleitung.
Ihre Leica Camera AG

LIEFERUMFANG

Bevor Sie Ihre Kamera in Betrieb nehmen, überprüfen Sie bitte die
mitgelieferten Zubehörteile auf Vollständigkeit.
– Leica S3
– Kamera-Bajonettdeckel
– Okular-Verschlussdeckel
– Lithium-Ionen-Akku BP-PRO 1
– Schnell-Ladegerät Leica S3
– Blitzsynchronkabel mit Adapter
– USB-3.0 Kabel
– Tragriemen
– Kurzanleitung
– CE Beileger
– Beileger Creative Cloud
– Prüfzertifikat
Änderungen in Konstruktion und Ausführung vorbehalten.
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ERSATZTEILE/ZUBEHÖR
Einzelheiten zum aktuellen, umfangreichen Ersatzteile-/Zubehörsortiment
für Ihre Kamera bekommen Sie bei Leica Customer Care oder auf der
Homepage der Leica Camera AG:
de.leica-camera.com/Fotografie/Leica-S/Zubehör
Es darf ausschließlich das in dieser Anleitung bzw. das von der Leica
Camera AG aufgeführte und beschriebene Zubehör (Akku, Ladegerät,
Netzstecker, Netzkabel etc.) mit der Kamera verwendet werden.
Nutzen Sie diese Zubehörteile ausschließlich für dieses Produkt.
Fremdzubehör kann zu Fehlfunktionen führen bzw. unter Umständen
Schäden verursachen.
Bitte lesen Sie vor der Inbetriebnahme Ihrer Kamera zunächst die
Kapitel „Rechtliche Hinweise", „Sicherheitshinweise" und
„Allgemeine Hinweise", um Schäden am Produkt zu vermeiden
und möglichen Verletzungen und Risiken vorzubeugen.

RECHTLICHE HINWEISE

RECHTLICHE HINWEISE
• Beachten Sie bitte sorgfältig die Urhebergesetze. Die Aufnahme und
Veröffentlichung von Medien, die zuvor selbst aufgenommen wurden,
z. B. Bänder, CDs oder anderes veröffentlichtes oder gesendetes
Material, kann Urhebergesetze verletzen.
• Bezüglich der Nutzung der mit dieser Kamera erstellten Videos gilt:
Dieses Produkt ist Gegenstand der AVC Patent Portfolio Lizenz und für
die persönliche Nutzung durch einen Endverbraucher bestimmt.
Zulässig sind auch diejenigen Nutzungsarten, für die der Endver-
braucher keine Vergütung erhält, z. B. (i) für eine Codierung nach dem
AVC-Standard („AVC-Video") und/oder (ii) für eine Decodierung eines
AVC-Videos, das nach dem AVC-Standard von einem Endverbraucher
im Rahmen einer persönlichen Nutzung codiert wurde und/oder das
der private Endverbraucher von dem Anbieter erhalten hat, der
seinerseits eine Lizenz zum Anbieten von AVC-Videos erworben hat.
Für alle anderen Nutzungen sind weder ausdrückliche noch still-
schweigende Lizenzen erteilt. Alle anderen Nutzungen, insbesondere
das Anbieten von AVC-Videos gegen Entgelt, können den Abschluss
einer gesonderten Lizenzvereinbarung mit MPEG LA, L.L.C. erforder-
lich machen. Weitere Informationen können Sie von MPEG LA, L.L.C.
unter www.mpegla.com erhalten.

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