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Inbetriebnahme der Anlage
Vor Inbetriebnahme
7.1
Beim Bau und Betrieb von Abwasseranlagen sind die einschlägigen
Unfallverhütungsvorschriften (UVV), Richtlinien, Sicherheitsregeln und Merk-
blätter der zuständigen Berufsgenossenschaft (DGUV) sowie die Bestim-
mungen des Verbandes Deutscher Elektrotechniker (VDE) zu beachten.
Vor der Inbetriebnahme der Anlage muss der Ein- und Aufbau der Anlagenteile – wie in der Einbau-
und Betriebsanleitung beschrieben – fertig gestellt sein.
Volumina und Aufbau der Behälter müssen entsprechend der klärtechnischen und verfahrens-
technischen Vorgaben ausgelegt sein. Die Rohrleitungen müssen passend angeschlossen sein.
Es ist darauf zu achten, dass die Überdachentlüftung funktioniert. Sollte diese nicht ausreichend sein,
muss ein separates Entlüftungsrohr installiert werden. Evtl. ist auch eine Zwangsbelüftung erforder-
lich.
Die Wasserdichtheitsprüfung muss vor der Inbetriebnahme erfolgen.
Die Technik muss entsprechend der klärtechnischen und verfahrenstechnischen Erfordernisse
ordnungsgemäß eingebaut und angeschlossen sein.
Vor der Inbetriebnahme ist die Anlage bis 5 cm oberhalb von H
Wasser zu befüllen.
Die elektrische Installation muss – von qualifiziertem Fachpersonal – durch-
geführt und fertig gestellt worden sein.
(Siehe Kapitel 5 und Kapitel 6)
®
Bedienungsanleitung AQUATO
K-Pilot 27.6
mit
W,min
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