3.7 Verantwortung des Betreibers
Betreiber
Betreiberpflichten
18.03.2014
Betreiber ist diejenige Person, die das Messgerät zu gewerblichen
oder wirtschaftlichen Zwecken selbst betreibt oder einem Dritten
zur Nutzung/Anwendung überlässt und während des Betriebs die
rechtliche Produktverantwortung für den Schutz des Benutzers,
des Personals oder Dritter trägt.
Das Gerät wird im gewerblichen Bereich eingesetzt. Der Betreiber
des Geräts unterliegt daher den gesetzlichen Pflichten zur Arbeits-
sicherheit.
Neben den Sicherheitshinweisen in dieser Anleitung müssen die
für den Einsatzbereich des Geräts gültigen Sicherheits-, Arbeits-
schutz- und Umweltschutzvorschriften eingehalten werden.
Dabei gilt insbesondere Folgendes:
n
Der Betreiber muss sich über die geltenden Arbeitsschutzvor-
schriften informieren und in einer Gefährdungsbeurteilung
zusätzlich Gefahren ermitteln, die sich durch die speziellen
Arbeitsbedingungen am Einsatzort des Messgeräts ergeben.
Diese muss er in Form von Betriebsanweisungen für den
Betrieb des Messgeräts umsetzen.
n
Der Betreiber muss während der gesamten Einsatzzeit des
Messgeräts prüfen, ob die von ihm erstellten Betriebsanwei-
sungen dem aktuellen Stand der Regelwerke entsprechen, und
diese, falls erforderlich, anpassen.
n
Der Betreiber muss die Zuständigkeiten für Inbetriebnahme,
Bedienung und Reinigung eindeutig regeln und festlegen.
n
Der Betreiber muss dafür sorgen, dass alle Personen, die mit
dem Messgerät umgehen, diese Anleitung gelesen und ver-
standen haben.
Weiterhin ist der Betreiber dafür verantwortlich, dass das Mess-
gerät stets in technisch einwandfreiem Zustand ist. Daher gilt Fol-
gendes:
n
Der Betreiber muss alle Sicherheitseinrichtungen regelmäßig
auf Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit überprüfen lassen.
Fotothermisches Messgerät PaintChecker AUTOMATION
Sicherheit
Verantwortung des Betreibers
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