Wartung
Wartung
In regelmäßigen Abständen,
die von dem Verantwortlichen der Gaswarnanlage unter Berücksichtigung der örtli-
chen Bedingungen festzulegen sind:
Sichtkontrolle zur Feststellung von Beschädigungen und Verschmutzung.
Besonders zu beachten ist der freie Gaszutritt zum Sensor. Behinderung des
freien Gaszutritts zum Sensor, z. B. durch Verschmutzung, Vereisung, Benet-
zung durch Flüssigkeiten, etc., kann zu verlängerten Ansprechzeiten oder zum
totalen Funktionsverlust des Gassensors führen.
Sichtkontrolle des Spritzschutzes. Falls erforderlich Kalibrieradapter bzw.
Schmutzabweiser bzw. Begasungs-/Prozessadapter demontieren. Verschmutz-
ten oder beschädigten Spritzschutz reinigen oder ersetzen.
Sichtkontrolle des Schmutzabweisers. Verschmutzten oder beschädigten
Schmutzabweiser reinigen oder ersetzen.
Sichtkontrolle des Begasungs-/Prozessadapters. Verschmutzten oder beschä-
digten Begasungs-/Prozessadapter reinigen oder ersetzen.
Signalübertragung prüfen und bei Bedarf justieren (siehe "Signalübertragung
prüfen, Alarmauslösung prüfen und Gaskategorie anzeigen" auf Seite 19).
Kalibrierung der Gaswarnanlage überprüfen (siehe "Kalibrierung" auf Seite 12).
Empfohlenes Kalibrierintervall: 6 Monate.
Norm DIN EN 60079-29-2 beachten (sofern verbindlich).
Eine Verlängerung der Wartungsintervalle ist unter Berücksichtigung der örtlichen
Gegebenheiten möglich, falls bei den empfohlenen Wartungsintervallen keine Rei-
nigungs-, Instandsetzungs- und Einstellarbeiten erforderlich sind. Es wird jedoch
empfohlen, die Instandhaltungsintervalle nicht über 12 Monate hinaus zu verlän-
gern.
Jährlich
Inspektion durch Fachleute. Je nach sicherheitstechnischen Erwägungen, verfah-
renstechnischen Gegebenheiten und gerätetechnischen Erfordernissen ist die
Länge der Inspektionsintervalle auf den Einzelfall abzustimmen. Für den Abschluss
eines Service-Vertrages sowie für Instandsetzungen empfehlen wir den
® 1)
DrägerService
.
®
1) DrägerService
ist eine eingetragene Marke von Dräger.
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