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Lärm; Beleuchtung; Öle, Fette Und Andere Chemische Substanzen; Transport - GÖLZ FB200 Original Bedienungsanleitung Und Ersatzteilliste

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FB200 mit FS550
Original-Bedienungsanleitung und Ersatzteilliste
3.9
Lärm
Schallschutzeinrichtungen an der Maschine müssen während des Betriebes in Schutzstellung sein.
Vorgeschriebenen persönlichen Gehörschutz tragen! (UVV 29 § 10).
Der Einsatz Schall emittierender Motorgeräte kann durch nationale wie auch örtliche, lokale
Vorschriften zeitlich begrenzt sein.

3.10 Beleuchtung

Die Maschine ist nur für den Tageslichteinsatz ausgeführt. Für unbeleuchtete Arbeitsbereiche hat der
Bediener / Betreiber für ausreichende Arbeitsplatzausleuchtung zu sorgen.
3.11 Öle, Fette und andere chemische Substanzen
Beim Umgang mit Druckflüssigkeiten, Schmierflüssigkeiten, Fetten oder Konservierungsmitteln (im
weiteren Text Betriebs- oder Schmierstoffe genannt), müssen die, für die jeweilige Maschine,
geltenden Sicherheitsvorschriften beachtet werden!
Längeren Kontakt mit Betriebs- oder Schmierstoffen mit der Haut vermeiden! Sorgfältige Reinigung
der Haut von anhaftenden Betriebs- oder Schmierstoffen ist notwendig.
Vorsicht beim Umgang mit heißen Betriebs- oder Schmierstoffen. Es besteht Verbrennungs- bzw. Ver-
brühungsgefahr! Insbesondere bei Flüssigkeitstemperaturen oberhalb von 60° C, ist jeglicher Hautkon-
takt mit der Flüssigkeit zu vermeiden. In die Augen gelangter Betriebs- oder Schmierstoff, erfordert
sofortiges gründliches Ausspülen mit Trinkwasser! Anschließend einen Arzt aufsuchen.
Ausgelaufene Betriebs- oder Schmierstoffe sofort beseitigen! Dazu Bindemittel verwenden.
Betriebs- oder Schmierstoffe dürfen nicht in den Untergrund sickern oder in die öffentliche Kanalisa-
tion gelangen! Nicht mehr gebrauchsfähige Betriebs- oder Schmierstoffe auffangen, sachgerecht
lagern und fachgerecht entsorgen lassen.
Es sind die jeweils gültigen Vorschriften und Gesetze für den Umgang mit Betriebs- oder Schmierstof-
fen und die Entsorgung des jeweiligen Einsatzlandes zu beachten und zu befolgen. Informieren Sie
sich bei den zuständigen Stellen.

3.12 Transport

Bei Verlade- bzw. Verbringungsarbeiten nur Hebezeuge und Lastaufnahmeeinrichtungen mit aus-
reichender Tragkraft einsetzen! Sachkundigen Einweiser für den Hebevorgang bestimmen!
Die Maschine nur gemäß Angaben der Bedienungsanleitung (Lage, Anschlagpunkte für Lastauf-
nahmeeinrichtungen) fachgerecht mit Hebezeugen anheben!
Nur geeignete Transportfahrzeuge mit ausreichender Tragkraft verwenden! Ladung zuverlässig
sichern! Geeignete Anschlagpunkte benutzen!
Vor der Verladearbeit die Maschine bzw. deren Komponenten gegen unbeabsichtigte Lageänderung
sichern! Entsprechenden Warnhinweis anbringen!
Die Bohrkrone muss zum Transport demontiert werden. Auch bei geringfügigem Standortwechsel ist
der Motor stillzusetzen!
Vor Wiederinbetriebnahme, Transporteinrichtungen ordnungsgemäß entfernen! Für Transportzwecke
diese wieder sorgfältig montieren und befestigen! Vor dem Transportieren der Maschine, stets die
unfallgesicherte Unterbringung des Zubehörs kontrollieren.
Bei Wiederinbetriebnahme nur gemäß Bedienungsanleitung verfahren! Der Aufbau und der Betrieb
der Maschine dürfen nur entsprechend den Anweisungen dieser Bedienungsanleitung erfolgen.
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5006024-09
BA-D

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