FB200 mit FS550
Original-Bedienungsanleitung und Ersatzteilliste
Ergänzend zur Bedienungsanleitung, müssen allgemeingültige, gesetzliche und sonstige verbindliche
Regelungen zur Unfallverhütung und zum Umweltschutz beachtet werden! Derartige Pflichten können
z.B. auch den Umgang mit Gefahrenstoffen oder das Zurverfügungstellen / Tragen von Schutzausrüs-
tungen oder straßenverkehrsrechtliche Regelungen betreffen.
Diese Bedienungsanleitung ist um Anweisungen, einschließlich Aufsichts- und Meldepflichten zur Be-
rücksichtigung betrieblicher Besonderheiten, z.B. hinsichtlich Arbeitsorganisation, Arbeitsabläufen und
eingesetztem Personal, zu ergänzen.
Das mit Tätigkeiten an der Maschine beauftragte Personal, muss vor Arbeitsbeginn die Bedienungs-
anleitung gelesen haben. Dies gilt in besonderem Maße, auch für nur gelegentlich (z.B. beim Rüsten,
Warten) an der Maschine tätig werdendes Personal. Gelegentlich ist das sicherheits- und
gefahrenbewusste Arbeiten des Personals unter Beachtung der Bedienungsanleitung zu kontrollieren.
Das Personal darf keine offenen langen Haare, lose Kleidung oder Schmuck, einschließlich Ringe tra-
gen. Es besteht Verletzungsgefahr (z.B. durch Hängenbleiben oder Einziehen)!
Soweit erforderlich oder durch Vorschriften gefordert, müssen persönliche Schutzausrüstungen be-
nutzt werden (z.B. Schutzbrille, Gehörschutz, Sicherheitsschuhe, geeignete Schutzbekleidung). Die
Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten!
Die persönliche Schutzausrüstung sollte aus folgenden Teilen bestehen:
1) Helm mit Gehörschutz
2) Visier oder Schutzbrille
3) Staubschutz oder Atemschutzmaske
4) Sicherheitshandschuhe
5) geeignete Schutzbekleidung
6) Sicherheitsschuhe mit Stahlkappe
Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an, in und auf der Maschine beachten und immer in einem
einwandfreien, lesbaren Zustand halten.
Bei sicherheitsrelevanten Änderungen der Maschine oder ihres Betriebsverhaltens, diese sofort
stillsetzen und die Störung der zuständigen Stelle / Person melden! Sicherheitseinrichtungen an, in
bzw. auf der Maschine dürfen nicht entfernt oder außer Betrieb gesetzt werden!
Veränderungen, An- und Umbauten an der Maschine, die die Sicherheit beeinträchtigen könnten, sind
ohne Genehmigung der GÖLZ
stellung von Sicherheitseinrichtungen, sowie für das Schweißen und Bohren an tragenden Komponen-
ten.
Ersatzteile und Werkzeuge müssen den von GÖLZ
entsprechen! Defekte oder schadhafte Komponenten der Maschine sofort austauschen! Nur Original-
Ersatzteile verwenden!
Die gesetzlich vorgeschriebenen oder in dieser Bedienungsanleitung angegebenen Fristen für wieder-
kehrende Prüfung bzw. Inspektion der Maschine, müssen eingehalten werden! Zur Durchführung von
Instandhaltungsmaßnahmen, ist eine der Arbeit angemessene Werkstattausrüstung und entsprechen-
des Fachpersonal unbedingt notwendig!
Brandmelde- und Brandbekämpfungsmöglichkeiten sind zu beachten. Standort und Bedienung von
Löschgeräten sind bekanntzumachen!
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GmbH nicht zulässig! Dies gilt auch für den Einbau und die Ein-
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festgelegten technischen Anforderungen
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BA-D