2.2
Anforderungen an das befugte Personal
Produkt-Lebensphase
Planung
Innenausbau beim
Schaltanlagenbauer
Transport, Montage,
Installation
Inbetriebnahme
Bedienung
Inspektion und Wartung
Erweiterungen
Demontage, Entsorgung
Eine Elektrofachkraft kann aufgrund der fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und
Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm
übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen.
Eine elektrotechnisch unterwiesene Person muss durch eine Elektrofachkraft
ausreichend informiert und überwacht sein. Die unterwiesene Person muss somit
befähigt sein, Risiken zu erkennen und Gefährdungen auch durch Elektrizität zu
vermeiden.
Technische Änderungen vorbehalten
Nur qualifizierte Elektrofachkräfte dürfen
-
Schaltgerätekombinationen montieren,
installieren, in Betrieb nehmen, Erweiterungen
vornehmen, Störungsbeseitigung oder
Wartungen vornehmen, demontieren und
entsorgen.
Die qualifizierten Elektrofachkräfte müssen
-
prüfungserfahren sein bei Erstprüfung und
anschließender Inbetriebnahme,
Störungsbeseitigung und Wartung.
Mindest-Ausbildung, -Qualifikation oder -Befähigung
Elektrofachkraft
Schaltanlagenbauer, Elektrofachkraft
Schaltanlagenbauer / Elektrofachkraft
prüfungserfahrene Elektrofachkraft
- Energie-Schaltgerätekombinationen nach EN 61439-2
(PSC): ausschließlich durch Elektrofachkraft /
elektrotechnisch unterwiesene Person (unter Aufsicht
Elektrofachkraft) / keine Laienbedienung zulässig!
- Kurzschlusseinrichtungen für die Bedienung durch
Laien innerhalb Installationsverteilern für Bedienung
durch Laien nach EN 61439-3 (DBO): Laien
prüfungserfahrene Elektrofachkraft
Elektrofachkraft, Planung erforderlich
Elektrofachkraft, nur für mechanisch und elektrotechnisch
fest umschriebene Arbeiten: elektrotechnisch
unterwiesene Person
Zu Ihrer Sicherheit
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