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Austragungssysteme
7.1 Prallmatte
Die Prallschutzmatte (1000 x 1250 mm) schützt die Pellets vor dem Zerbrechen beim Aufprall auf die Lagerraum-
wand. Des weiteren wird die Wand selbst vor Beschädigung geschützt. Die Prallschutzmatte besteht aus einem
abriebfesten und alterungsstabilen Kunststoff mit einer Befestigungsmöglichkeit für die Deckenmontage und einer
Abspannmöglichkeit nach unten (Trampolineffekt). Sie wird gegenüber dem Befüllstutzen mit einem Wandabstand
von mindestens 300 mm montiert.
7.1.1 Befüllsystem
Es werden zur Befüllung eines Pelletslagers zwei „Befüllstutzen" benötigt. An einem Befüllstutzen wird bei der Brenn-
stoffanlieferung ein Absauggebläse angeschlossen und am anderen werden die Pellets eingeblasen. Bauseits muss
ein Wanddurchbruch mit einem Durchmesser von 125 – 150 mm erstellt werden. Die Befüllkupplungen werden in
diesen Durchbruch mit geeignetem Material fest eingebaut (sie dürfen sich beim Befüllen des Lagers nicht lockern).
Die Zulässigkeit von Montageschaum ist im Vorfeld mit dem Pelletslieferanten zu klären.
Die Prallmatte muss so montiert sein, dass sich der Einblasstutzen gegenüber
befindet! Mindestabstand zwischen den Befüllkupplungen: mind. 0,5 Meter!
7.1.2 Es gibt vier verschiedene Austragungsvarianten zum Ausbringen der Pellets
Andere Austragungssysteme nach Anfrage bzw. nach Rücksprache und erfolgter Freigabe durch das Werk Biotech
Energietechnik GmbH können ebenfalls verwendet werden. Bei Verwendung von nicht frei gegebenen Austragungs-
systemen erlischt die Garantie / Gewährleistung.
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Der Abstand zwischen Mauer und Prallmatte
muss mindestens 300 mm betragen!