6.7 Schrägboden
Der Lagerraum muss durch Schrägböden so gestaltet sein, dass er über das verwendete Entnahmesystem (z.B.
Schnecken austragung, Sondenaustragung) nahezu vollständig entleert werden kann.
Allgemeine Hinweise:
• Der Winkel des Schrägbodens muss 45° betragen, damit die Pellets selbsttätig nachrutschen.
• Der Schrägboden ist vorzugsweise aus Holzwerkstoffen mit einer möglichst glatten Oberfläche auszuführen (z.B.
Spanplatten bzw. beschichtete Spanplatten. OSB-Platten haben eher eine raue Oberfläche).
• Der Schrägboden muss den statischen Anforderungen der Gewichtsbelastung durch die Pellets (Dichte 650 kg/m³)
standhalten.
• Für die Unterkonstruktion bieten sich passende Winkelträger an, die den Aufbau des Schrägbodens erleichtern.
• Der Schrägboden sollte zum Anschluss an die Lagerraumwände so dicht ausgeführt sein, dass keine Pellets in den
Leerraum rieseln können (diese können von dort nicht entfernt werden).
• Der Schrägboden darf bei der Schneckenaustragung die seitlichen Öffnungen zwischen Förderkanal und Abdeckung
nicht verkleinern.
Ohne Schrägboden:
- Steigender Böschungswinkel
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Mit Schrägboden 45°:
- nahezu vollständige Entleerung je nach Pelletsqualität
- gleich bleibender Böschungswinkel