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Allgemeine Hinweise - Spartherm Rlu Aufbauanleitung

Brennzellen
Inhaltsverzeichnis

ALLGEMEINE HINWEISE

Diese Aufbauanleitung folgt den Bestimmungen der DIN EN 13229 „Feu-
erstätten für feste Brennstoffe". Nationale und regionale Bestimmungen,
Normen, Aufbaumethoden oder Materialien sind einzuhalten. Unsere Brenn-
zellen sind Zeitbrand- Feuerstätten und keine Dauerbrand Feuerstätten. Das
bedeutet, dass ein länger anhaltender Betrieb durch wiederholtes Nachlegen
von Holz erreicht wird. Selbstverständlich unterliegen unsere Brennzellen
den firmeneigenen Qualitätskriterien von der Wareneingangskontrolle bis
zur Abnahme vor dem Versand.
• Vor dem Aufstellen und der Installation der Brennzelle ist ein Gespräch
mit Ihrem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister zu führen. Er
berät Sie über baurechtliche Vorschriften, Tauglichkeit Ihres Schornstei-
nes und führt die Abnahme Ihrer Anlage durch.
• Der Nachweis, dass die Abgase der Brennzelle bei allen bestimmungs-
gemäßen Betriebszuständen einwandfrei ins Freie abgeleitet werden
und gegenüber dem Aufstellraum kein Überdruck auftritt, sowie der
Nachweis der ausreichend dimensionierten Verbrennungsluftleitung,
ist nach DIN EN 13384-1 zu führen. Die Berechnung kann gemäß den
Angaben der TROL erfolgen.
• Die Feuerstätte ist grundsätzlich mit selbstschließender und verriegel-
ter Tür zu betreiben. Eine Veränderung der Schließeinrichtung ist nicht
statthaft! Es dürfen in der Verbindungsleitung zum Schornstein keine
weiteren Wärmetauscher, Nachheizflächen, etc. integriert werden, die
dem Abgas Wärme entziehen!
• Die Brennzelle darf nur in Räumlichkeiten aufgestellt werden, in denen
kein höher Unterdruck als 8 Pa auftreten kann.
• Kleinkinder, ältere oder gebrechliche Personen: Wie bei allen Heizgerä-
ten ist es sinnvoll, eine Schutzvorrichtung für diese Personengruppen
anzubringen, da die Sichtscheibe und auch die Verkleidungsteile der
Kaminanlage sehr heiß werden können! Verbrennungsgefahr! Diese
Personengruppen nie an der brennenden oder gerade erloschenen
Brennzelle unbeaufsichtigt lassen! Bitte machen Sie diese Personen-
gruppe auf diese Gefahrenquelle aufmerksam.
• Es dürfen keine brennbaren Gegenstände auf den freien Oberflächen
der Kaminanlage abgestellt oder abgelegt werden. Legen Sie keine
Wäschestücke zum Trocknen auf Heizkacheln der Anlage. Ständer zum
Trocknen von Kleidungsstücken sind nur außerhalb des Strahlungsbe-
reichs aufzustellen!
• Durch den Brennvorgang wird Wärmeenergie frei, die zu einer starken
Erwärmung der Kaminanlage wie den Oberflächen, den Tür- und Bedien-
griffen, des Glases, etc. führt. Ein Berühren oder Betätigen ohne einen
entsprechenden Schutz (z.B. beiliegenden Hitzeschutzhandschuh) ist zu
unterlassen.
• Die Brennzelle darf nicht verändert werden! Insbesondere dürfen keine
Einbauteile im Brennraum oder in Abgas- oder Verbrennungswegen plat-
ziert werden, wenn diese Teile nicht ausdrücklich von der Firma Spar-
therm zugelassen sind. Ohne eine solche ausdrückliche Zustimmung
führt eine Veränderung der Feuerstätte zum Erlöschen von Garantie und
Betriebserlaubnis.
• Dunstabzugshauben, Lüftungsanlagen etc., die zusammen mit Feuer-
stätten im selben Raum oder Raumverbund installiert sind, können die
Funktion der Brennzelle negativ beeinträchtigen (bis hin zum Rauch-
austritt in den Wohnraum) und dürfen somit keinesfalls ohne geeignete
Maßnahmen gleichzeitig mit dem Ofen betrieben werden.
• Bei Betrieb mehrerer Feuerstätten in einem Raum oder in einem Luftver-
bund ist für ausreichend Verbrennungsluft zu sorgen!
• Es handelt sich um eine Zeitbrandfeuerstätte. Ein Dauerbetrieb kann
nicht durch Entzug von Verbrennungsluft erreicht werden sondern nur
durch wiederholtes Nachlagen von Holz.
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