3. AUFSTELLUNG
Die Installation und Montage erfolgt grundsätzlich nach den Fachregeln des
Kachelofen- und Luftheizungsbauhandwerks (TROL). Die RLU-Brennzelle ist
als Typ FC41x und FC51x zugelassen.
Eine Mehrfachbelegung des Schornsteins ist nicht zulässig!!!
Die RLU Brennzellen müssen mit dichten Verbrennungsluft- und Abgaskanä-
len installiert werden. Hierzu sind entweder vom DIBt zugelassene Systeme
zu verwenden (z.B.: Fa. Raab Typ: EW Alkon), oder die Verbindungsleitung
zum Schornstein und der Verbrennungsluftkanal sind mit besonders großer
Sorgfalt dauerhaft dicht auszuführen. Die Verantwortung für die ordnungs-
gemäße Ausführung liegt beim Erbauer der Anlage und ist dem Nutzer bei
Inbetriebnahme schriftlich zu bestätigen.
3.1 WÄRMEDÄMMUNG
Bei Installation der RLU Brennzelle vor nicht brennbaren / nicht zu schüt-
zenden Bauteilen sind die Dämmstärken („4.2.1 Besondere Vorkehrungen
für den Brandschutz bei angrenzenden brennbaren Bauteilen")einzuhalten.
Zur Herstellung der Dämmschichten sind Matten, Platten oder Schalen
aus silikatischen Dämmstoffen (Stein, Schlacke sowie Keramikfasern) der
Baustoffklasse A1 nach DIN 4102 Teil 1 mit einer oberen Anwendungs-
grenztemperatur von mindestens 700°C bei Prüfung nach DIN 52271
und einer Nennrohdichte von 80kg/m
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entsprechende Dämmstoffkennziffer nach AGI-Q 132 haben. Ersatzdämm-
stoffe, z.B. aus Blähbeton oder mineralischen Baustoffen, müssen eine all-
gemeine bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik
Berlin (DIBt) aufweisen. Diese müssen gem. Herstellerangaben installiert
und verbaut werden. Die erforderliche Dämmstoffdicke kann aus dem vom
Dämmstoffhersteller zur Verfügung gestellten Diagramm ermittelt werden.
Einige Wärmedämmstoffe können gleichzeitig als Vormauerung und als
zu verwenden. Diese müssen eine
Wärmedämmung verwendet werden. Dadurch reduziert sich die Einbau-
tiefe erheblich. Wärmedämmungen aus Stein- und Schlackefasern müssen
abriebfest verkleidet werden, damit durch den Umlaufvolumenstrom kein
Abrieb in den Aufstellraum transportiert wird. Andere Wärmedämmplatten
sind ggf. werkseitig abriebfest. Die Dämmstoffe dürfen nur fugenversetzt
und fugendicht angebracht werden. Bei mehrlagiger Aufbringung müssen
die Stöße überlappen.
3.2 VERBRENNUNGSLUFTVERSORGUNG
3.2.1 RAUMLUFTUNABHÄNGIG
Die RLU Brennzelle ist für die Kombination mit Wohnungslüftungsanlagen
für einen Unterdruckbereich von bis zu 8 Pa im Aufstellraum entwickelt
worden und kann ohne zusätzliche Sicherheitseinrichtungen betrieben wer-
den. Die Verbrennungsluft muss für die raumluftunabhängige Betriebsweise
zwingend über dichte Leitungen von außen, oder über ein LAS-System dem
Gerät zugeführt werden. Hierzu ist der Verbrennungsluftkanal dauerhaft
dicht mit dem Verbrennungsluftstutzen (Anschlussart hinten / seitlich oder
unten) der Brennzelle zu verbinden.
Bei Anschluss der RLU Brennzelle an eine Verbrennungsluftleitung sind
unbedingt die Hinweise der TROL (Fachregeln), der DIN 18896 etc. zu
beachten und anzuwenden.
Insbesondere ist auf eine ausreichende Dimensionierung zu achten!
Verbrennungsluftöffnungen und -leitungen dürfen nicht verschlossen oder
zugestellt werden, sofern nicht durch besondere Sicherheitseinrichtungen
sichergestellt ist, dass die Feuerstätte nur bei geöffnetem Verschluss
betrieben werden kann. Der Querschnitt darf nicht durch einen Verschluss
oder durch ein Gitter verengt werden. Das Rohr für die Verbrennungsluft ist
lt. EnEV mit einer Absperrvorrichtung zu versehen. Dabei muss die Stellung
der Absperrvorrichtung von außerhalb der Verbindungsleitung erkennbar
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