4.9.2 GESCHLOSSENE K AMINANLAGEN
Bei Kaminanlagen, die bestimmungsgemäß die Wärme über die äußere
Kaminverkleidung (Grundofen, Hypokaustenanlage, Anlagen mit verschließ-
baren Konvektionsluftöffnungen etc.) also über Wärmestrahlung der Ver-
kleidung an die Umgebung abgeben, sind folgende Punkte unbedingt zu
beachten:
• Die Kaminanlage ist nach den einschlägig bekannten Fachregeln des KL
Handwerks auszulegen und zu erstellen (jetzt neu: TR-OL 2006).
• Wir empfehlen grundsätzlich den Einsatz von ausreichend Speicher-
material (z.B. Magnetherm), um die Wärme optimal zu nutzen und die
Gefahr der Überhitzung in Temperaturspitzen zu vermeiden.
• Die Ofengröße, d.h. die Größe der wärmeabgebenden Oberfläche ist
abhängig von der Wärmeleistung und dem Wärmebedarf zu ermitteln!
• Die Verkleidungsteile sind gemäß den erhöhten Anforderungen
auszuwählen.
• Der Erbauer hat den Betreiber möglichst schriftlich auf die spezielle
Bauart/Betriebsweise hinzuweisen. Die aufgelegte Holzmenge muss der
Wärmeabgabe der Oberfläche bzw. der Speicherkapazität des Speicher-
mediums entsprechen (im Allg. nicht mehr als 2-3 Auflagen pro Tag).
• Es wird empfohlen, Anbauflächen aus brennbaren Baustoffen zusätz-
lich zur geforderten Wärmedämmung mit einer aktiven Hinterlüftung zu
schützen.
• Die angegebenen Dämmstärken gelten nur für Warmluftanlagen. Bei
geschlossenen Kaminanlagen müssen die Dämmstärken gemäß Berech-
nung nach TR-OL erfolgen.
• Beim Einbau von Zubehörteilen sind deren Einbauvorschriften zu beach-
ten, insbesondere die zulässigen Betriebs- oder Umgebungstemperatu-
ren und ggf. Anforderungen an die Zugänglichkeit.
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