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Vormauerung Bei Zu Schützenden Wänden; Besondere Vorkehrungen Für Den Brandschutz Bei Simsbalken Aus Hartholz - Spartherm RLU Aufbauanleitung

Brennzellen
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gleichzeitig als Vormauerung und als Wärmedämmung verwendet werden.
Dadurch reduziert sich die Einbautiefe erheblich. Wärmedämmungen aus
Stein- und Schlackefasern müssen abriebfest verkleidet werden, damit
durch den Umlaufvolumenstrom kein Abrieb in den Aufstellraum transpor-
tiert wird. Andere Wärmedämmplatten sich ggf. werksseitig abriebfest. Die
Dämmstoffe dürfen nur fugenversetzt und fugendicht angebracht werden.
Bei mehrlagiger Aufbringung müssen die Stöße überlappen.
4.4.2 VORMAUERUNG BEI ZU SCHÜTZENDEN
WÄNDEN
• Bei Anbau des offenen Kamins an zu schützende Wände ist eine Vormau-
erung erforderlich. Die Vormauerung muss mindestens 20 cm über das
Verbindungsstück hinausragen.
• Auf die Vormauerung kann verzichtet werden, wenn die Gebäudewand:
-
mindestens 11,5 cm dick ist,
-
aus nicht brennbaren Bauteilen besteht,
-
keine tragende Beton- oder Stahlbetonwand ist
• Die Vormauerung kann herkömmlich, z.B. aus Ziegelstein, errichtet wer-
den, oder aber aus vorgenannten Wärmedämmplatten bestehen, sodass
die Gesamtbautiefe, bestehend aus Vormauer und Wärmedämmung
erheblich reduziert wird.
4.5 BESONDERE VORKEHRUNGEN FÜR DEN BRAND-
SCHUTZ BEI SIMSBALKEN AUS HARTHOLZ
1.
Der Balken muss außerhalb des Strahlungsbereiches liegen.
2.
Es muss ein belüfteter Abstand von 1 cm oder unterhalb des Balkens
eine formbeständige Dämmplatte von rund 2 cm Stärke angebracht
werden.
3.
Der Abstand zwischen Innenkannte Heizgassammler und Simsbalken
muss mind. 16,5 cm betragen.
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