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Besondere Vorkehrungen Für Den Brandschutz Bei Angrenzenden Brennbaren Bauteilen; Holzbalken; Dämmschichten; Wärmedämmstoffdicken - Spartherm Rlu Aufbauanleitung

Brennzellen
Inhaltsverzeichnis
4.2.1 BESONDERE VORKEHRUNGEN FÜR DEN BRAND-
SCHUTZ BEI ANGRENZENDEN BRENNBAREN
BAUTEILEN
1.
Zwischen Einbaumöbeln und Kaminverkleidungen muss ein Abstand
von mindestens 5 cm liegen.
2.
Bei Bauteilen, die nur mit kleinen Flächen anstoßen (Wand-, Boden-
oder Deckenverkleidung), empfiehlt sich ein Zwischenraum von 1 cm.
3.
Von der Feuerraumöffnung müssen nach vorn, nach oben und zu
den Seiten mindestens 80 cm Abstand zu Bauteilen aus brennbaren
Baustoffen oder brennbaren Bestandteilen sowie zu Einbaumöbeln
eingehalten werden; sofern in der gerätespezifischen Montage- und
Betriebsanleitung keine anderen Angaben gemacht werden.
4.
Bei Anordnung eines auf beiden Seiten belüfteten Strahlungsschutzes
genügt ein Abstand von 40 cm. Dabei muss der belüftete Abstand des
Strahlungsschutzes mindestens 2 cm betragen.
1 cm
5 cm
D 10

4.3 HOLZBALKEN

Holzbalken dürfen nicht im Strahlungsbereich der Brennzelle angebracht
werden. Holzbalken über einem offenen Kamin müssen mit einem Mindest-
abstand von 1 cm voll umlüftet sein. Eine direkte Verankerung mit Wärme-
brücken ist nicht erlaubt.
4.4 DÄMMSCHICHTEN
Aufgrund der Angaben der Prüfinstitute und der geltenden Normen beziehen
sich alle Aussagen zu Dämmstoffen auf Mineralwolle als Referenzdämm-
stoff, wie nachfolgend näher ausgeführt. Alternativ können auch andere
geeignete Dämmstoffe verwendet werden. Diese müssen vom DIBt zugelas-
sen bzw. mit einer Zulassung versehen.
4.4.1 WÄRMEDÄMMSTOFFDICKEN
Zur Herstellung der Dämmschichten sind Matten, Platten oder Schalen
aus silikatischen Dämmstoffen (Stein, Schlacke sowie Keramikfasern) der
Baustoffklasse A1 nach DIN 4102 Teil 1 mit einer oberen Anwendungs-
grenztemperatur von mindestens 700°C bei Prüfung nach DIN 52271
und einer Nennrohdichte von 80 kg/m³ zu verwenden. Diese müssen eine
entsprechende Dämmstoffkennziffer nach AGI-Q 132 haben. Die Dämm-
stoffkennziffer darf an keiner Stelle die Ziffernfolge „99" beinhalten! Sofern
diese Dämmschicht nicht von Wänden, Verkleidungen oder angrenzenden
Platten allseitig gehalten wird, sind Befestigungen im maximalen Abstand
von höchstens 33 cm zueinander anzubringen. Andere Dämmstoffe, z.B.
aus Blähbeton oder mineralischen Baustoffen, müssen eine allgemeine
bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik Berlin
(DIBt) aufweisen. Diese müssen gemäß Herstellerangaben verbaut werden.
Die einzelnen Ersatzdämmstoffe weisen unterschiedliche Wärmeleitzahlen
auf, sodass sich unterschiedliche Dämmstoffdicken ergeben. Die erforderli-
che Dämmstoffdicke kann aus dem vom Dämmstoffhersteller zu Verfügung
gestellten Diagramm ermittelt werden. Einige Wärmedämmstoffe können
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