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Dehnungsfuge Zwischen Verkleidung Und Brennzelle; Kaminschürze; Verbindungsstück; Wärmeabgabe - Spartherm Rlu Aufbauanleitung

Brennzellen
Inhaltsverzeichnis
4.6 DEHNUNGSFUGE ZWISCHEN VERKLEIDUNG UND
BRENNZELLE
Zwischen Brennzelle und Verkleidung darf keine direkte Verbindung beste-
hen. Es ist eine Dehnungsfuge vorzusehen, die z.B. durch ein Dichtungsband
verschlossen werden sollte. Bitte beachten Sie, dass zwischen der Türzarge
und der Kaminschürze, bzw. dem Montagerahmen, ein Mindestabstand von
6 mm bestehen muss, um die Brennzellentür bei Bedarf (z.B. Austausch der
Scheibe) demontieren zu können.
4.7 K AMINSCHÜRZE
Eine Kaminschürze darf keine direkte Verbindung mit der Brennzelle haben.
Sie muss selbsttragend errichtet werden. Weitere Anforderungen siehe im
Abschnitt „Verkleidung". Bitte beachten Sie, dass zwischen der Türzarge
und der Kaminschürze, bzw. dem Montagerahmen, ein Mindestabstand von
6 mm bestehen muss, um die Brennzellentür bei Bedarf (z.B. Austausch der
Scheibe) demontieren zu können.
4.8 VERBINDUNGSSTÜCK
Der Stutzen für das Verbindungsstück befindet sich auf dem Abgasdom der
Brennzelle. Der Anschluss an den Schornstein erfolgt möglichst direkt und
kann sowohl vertikal als auch horizontal erstellt werden. Der Anschluss
an den Schornstein sollte mit einem eingemauerten Wandfutter bzw. nach
Schornsteinherstellerangaben erfolgen. Das Verbindungsstück ist aus
Formstücken aus Schamotte für Hausschornsteine oder Blechrohren aus
mindestens 2 mm dicken Stahlblech nach DIN 1623, DIN 1298, DIN EN
1856 und entsprechenden Formstücken herzustellen. Abgasrohre innerhalb
der Verkleidung des offenen Kamins müssen mit mindestens 3 cm dicken
formbeständigen, nicht brennbaren Steinfasermatten der Klasse A1 nach
DIN 4102 Teil 1, mit einer Anwendungsgrenztemperatur von mindestens
750 °C bei Prüfung nach DIN 52271 und einem Bindemittel von nicht mehr
als 1,2 % ummantelt werden; anstelle des Maßes 3 cm muss das Maß 6
cm eingehalten werden, wenn die Verkleinerung des Abgassammlers aus
Metall besteht. Dies gilt nicht, soweit das Verbindungsstück zur konvektiven
Erwärmung der Raumluft bestimmt ist.
ANMERKUNG: Anforderungen an das Verbindungsstück nach DIN 18160
Teil 2.
4.9 WÄRMEABGABE
Da unterschiedliche Bauarten von Kaminanlagen mit unseren Brennzellen
möglich sind, ist eine genaue Planung der Kaminanlage durch ein Fachun-
ternehmen unerlässlich. Eine ausreichende Wärmeabgabe muss sicherge-
stellt werden. Dies kann über Konvektionsluftleitungen in der Verkleidung
oder über wärmeabgebende Verkleidungsteile realisiert werden.

4.9.1 WARMLUFTANLAGEN

Bei Kaminanlagen, die bestimmungsgemäß die Wärme über Konvektion
(Warmluftofen, Heizkamin, etc.) abführen, sind folgende Punkte („5. Allge-
meine Aufbauhinweise") zu beachten:
• Der Querschnitt für die Lufteintrittsöffnung und für die Luftaustritts-
öffnung muss jeweils mindestens 80 cm² betragen.
• Mindestens 200 cm² der Lufteintritts- und 200 cm² der Luftaustritts-
öffnung dürfen nicht verschließbar sein.
• Bei Verwendung des Konvektionsluftmantels müssen alle vier Anschluss-
stutzen belegt werden.
• Die Luftleitungen müssen aus nicht brennbaren formbeständigen Bau-
stoffen bestehen.
• In einem Bereich von 30 cm neben und 30 cm über den Warmluftaustritts-
gittern dürfen sich keine brennbaren Baustoffe und Gegenstände, z.B.
Holzdecken, und keine Einbaumöbel befinden.
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