entsprechende Anzahl von Reinigungsöffnungen zu gewährleisten. Die Ver-
kleidung der Brennzelle ist so auszuführen, dass die Reinigungs- und Ins-
pektionsöffnungen zugänglich sind. Hinweise des Herstellers zur korrekten
Ausführung des Abgassystems beachten!
Der Erbauer ist verantwortlich für die ordnungsgemäße dauerhaft dichte
Ausführung des Abgassystems und muss dies dem Betreiber bei Inbetrieb-
nahme schriftlich betätigen. (Siehe Anlage Seite 15)
3.5 ABGASANLAGE
Die Abgase der RLU Brennzelle sind in einen einfach belegten Schornstein
oder in einen Abgasschacht eines einfach belegten Luft- Abgas-Schornstein
(LAS-Schornstein) einzuleiten! Auf Grund der zum Teil sehr niedrigen
Abgastemperaturen ist eine Überprüfung und Auslegung der Abgasanlage
(des Schornsteins) auf Tauglichkeit notwendig. Berechnung gemäß DIN EN
13384-1 durchführen. Werte siehe technische Daten!
3.6 WARTUNG
Die selbstschließende Tür ist regelmäßig auf Funktion, die Türdichtung
optisch auf Unversehrtheit zu prüfen Diese Dichtung ist gegebenenfalls (bei
Verschleiß, Bruch, etc.) zu ersetzen. Die Brennraumauskleidung ist in regel-
mäßigen Abständen zu überprüfen. Sie besteht aus einem Naturprodukt, das
bei jedem Heizvorgang Ausdehnungen und Schrumpfungen unterliegt. Hier-
bei können Risse entstehen. Solange die Brennraumauskleidung die Position
im Brennraum beibehält und nicht zerbricht, ist diese voll funktionsfähig.
Zur einwandfreien Funktion ist eine jährliche (möglichst vor der Heizsaison)
durchzuführende Wartung der Brennzelle durch einen Fachmann unerläss-
lich! Die Feuerstätte darf nicht verändert werden! Es dürfen nur original
Ersatzteile, die vom Hersteller zugelassen worden sind, verwendet werden!
Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an Ihren Fachhändler!
4. SCHUTZ IM BEREICH VOR DER
FEUERRAUMÖFFNUNG
4.1 FUSSBÖDEN
Vor Feuerstätten, die geschlossen betrieben werdem, sind Fußböden aus
brennbaren Baustoffen durch einen Belag aus nicht brennbaren Baustoffen zu
schützen. Der Belag muss sich nach vorn auf mindestens 50 cm und seitlich
auf mindestens 30 cm über die Feuerungsöffnung hinaus erstrecken. Vor Feu-
erstätten, die offen betrieben werden können, sind Fußböden aus brennbaren
Baustoffen nach vorn entsprechend der Höhe des Feuerraumbodens bzw. des
Feuerbocks über dem Fußboden zuzüglich 30 cm (jedoch mindestens 50 cm),
seitlich entsprechend der Höhe des Feuerraumbodens bzw. des Feuerbocks
über dem Fußboden zuzüglich 20 cm (jedoch mindestens 30 cm)durch einen
Belag aus nicht brennbaren Baustoffen zu schützen. Bei Einbau eines Steh-
rosts von mindestens 10 cm Höhe genügen nach vorne 50 cm und seitlich 30
cm Brandschutz. Der nicht brennbare Belag kann aus Keramik (z.B. Kacheln,
Fließen), aus Naturstein oder anderen mineralischen Baustoffen (z.B. Marmor,
Granit), aus Metall mit mind. 1 mm Dicke oder aus entsprechend belastbarem
Glas bestehen. Der Belag muss gegen Verschieben gesichert und befestigt sein.
Wird ein Stehrost (nicht im Lieferumfang enthalten) von mindestens 10 cm
Höhe fest eingebaut, so genügen die vorgenannten Mindestabstände, und zwar
abweichend vom Stehrost gemessen.
4.2 TRAGENDE BAUTEILE AUS BETON UND
STAHLBETON
Die offenen Kamine sind so aufzustellen, dass sich seitlich der Austrittsstel-
len für die Warmluft innerhalb eines Abstandes von 50 cm und bis zu einer
Höhe von 50 cm über den Austrittsstellen keine tragenden Bauteile aus
Beton oder Stahlbeton befinden.
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