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Verordnungen Und Normen Für Zulässige Brennstoffe; Installation Und Genehmigung Der Heizungsanlage; Hinweise Zum Aufstellungsraum (Heizraum); Lüftung Des Heizraums - Froling P4 Pellet 8 Montageanleitung

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Verordnungen und Normen für zulässige Brennstoffe

2.4.2 Installation und Genehmigung der Heizungsanlage

Normenhinweis

2.4.3 Hinweise zum Aufstellungsraum (Heizraum)

Beschaffenheit des Heizraums
Lüftung des Heizraums
8
1. BImSchV
EN 14961-2
Der Kessel ist in einer geschlossenen Heizungsanlage zu betreiben. Der Installation
liegen folgende Normen zugrunde:
ÖNORM / DIN EN 12828 - Heizungsanlagen in Gebäuden
HINWEIS! Jede Heizungsanlage muss genehmigt werden!
Die Errichtung oder der Umbau einer Heizungsanlage ist an die Aufsichtsbehörde
(Überwachungsstelle) zu melden und durch die Baubehörde zu genehmigen:
Österreich: bei Baubehörde der Gemeinde / des Magistrates melden
Deutschland: dem Kaminkehrer/Schornsteinfeger/der Baubehörde melden
▪ Im Heizraum darf keine explosionsfähige Atmosphäre herrschen, da der Kessel
für den Einsatz in ex-fähiger Umgebung nicht geeignet ist!
▪ Der Heizraum muss frostsicher sein!
▪ Der Kessel weist keine Beleuchtung auf, daher ist bauseitig für eine ausreichende
Beleuchtung im Heizraum entsprechend der nationalen Arbeitsplatzgestaltungs‐
vorschriften zu sorgen!
▪ Bei Einsatz des Kessels über 2000 Meter Seehöhe ist mit dem Hersteller Rück‐
sprache zu halten
▪ Brandgefahr durch entzündliche Materialien!
In der Nähe des Kessels dürfen keine entzündlichen Materialien gelagert werden.
Auf dem Kessel dürfen keine brennbaren Gegenstände zum Trocknen (z.B. Klei‐
dung, ...) abgelegt werden.
▪ Schaden durch verunreinigte Verbrennungsluft!
Im Aufstellungsraum des Kessels keine chlorhaltigen Reinigungsmittel und Halo‐
genwasserstoffe benützen.
▪ Die Luftansaugöffnung des Kessels von Staubbefall freihalten.
Der Heizraum ist direkt aus dem Freien zu be- und entlüften, wobei die Öffnungen und
Luftführungen so zu gestalten sind, dass Witterungseinflüsse (Laub, Schneeverwe‐
hung, ...) keinerlei Beeinträchtigungen des Luftförderstromes verursachen können.
Fröling GesmbH | A-4710 Grieskirchen, Industriestraße 12 | www.froeling.com
Erste Verordnung der deutschen Bundesregierung zur Durch‐
führung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung
über kleine und mittlere Feuerungsanlagen) – in der Fassung
der Bekanntmachung vom 26.Januar 2010,
BGBl. JG 2010 Teil I Nr.4
Feste Biobrennstoffe, Brennstoffspezifikationen und -klassen'
Teil 2: Holzpellets für nichtindustrielle Verwendung
Sicherheit
Ausführungshinweise

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