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Zulässige Brennstoffe; Holzpellets; Unzulässige Brennstoffe; Qualifikation Des Bedienpersonals - Froling P4 Pellet Bedienungsanleitung

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2.4.1 Zulässige Brennstoffe

Holzpellets

Normenhinweis
2.4.2 Unzulässige Brennstoffe

2.5 Qualifikation des Bedienpersonals

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Holzpellets aus naturbelassenem Holz mit einem Durchmesser von 6 mm
EU:
Brennstoff gem. EN ISO 17225 - Teil 2: Holzpellets Klasse A1 / D06
und/oder:
Zertifizierungsprogramm EN
Allgemein gilt:
Lagerraum vor Neubefüllung auf Pelletsstaub prüfen und gegebenenfalls reinigen!
TIPP: Einbau des Fröling Pelletsentstaubers PST zur Absonderung der in der Rückluft
enthaltenen Staubpartikel
Der Einsatz von Brennstoffen, die nicht im Abschnitt "Zulässige Brennstoffe" definiert
sind, insbesondere das Verbrennen von Abfall, ist nicht zulässig
VORSICHT
Bei Verwendung unzulässiger Brennstoffe:
Das Verbrennen von unzulässigen Brennstoffen führt zu einem erhöhten
Reinigungsaufwand und durch die Bildung von aggressiven Ablagerungen und
Schwitzwasser zur Beschädigung des Kessels und in weiterer Folge zum Verlust
der Garantie! Darüber hinaus kann die Verwendung nicht normgerechter
Brennstoffe zu schwerwiegenden Störungen der Verbrennung führen!
Beim Betreiben des Kessels gilt daher:
❒ Nur zulässige Brennstoffe verwenden
VORSICHT
Bei Zutritt zum Aufstellungsraum / Heizraum durch Unbefugte:
Sachschaden und Verletzungen möglich!
❒ Der Betreiber ist beauftragt, unbefugte Personen, insbesondere Kinder, von
der Anlage fernzuhalten.
Es ist nur dem geschulten Betreiber gestattet, die Anlage zu bedienen! Darüber
hinaus muss der Bediener die Anweisungen in der Dokumentation gelesen und
verstanden haben.
Fröling GesmbH | A-4710 Grieskirchen, Industriestraße 12 | www.froeling.com
Bestimmungsgemäße Verwendung
plus bzw. DIN plus
Sicherheit

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